Wer als Bau- oder Handwerksbetrieb Leistungen an Nachunternehmer weitergibt, haftet unter Umständen für deren Steuern, Sozialabgaben und Löhne mit. Drei Regeln treffen den Auftraggeber dabei ohne eigenes Verschulden: der Steuerabzug von 15 % nach § 48 EStG, wenn keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt, die Bürgenhaftung für Mindestlohn und Mindestentgelte nach § 14 AEntG und § 13 MiLoG sowie – ab einem Bauvolumen von 275.000 € je Bauwerk – die Haftung für die Sozialversicherungsbeiträge nach § 28e Abs. 3a SGB IV.
Schutz bieten die richtigen Nachweise zur richtigen Zeit: Freistellungsbescheinigung vor jeder Zahlung prüfen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen, der Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls der SOKA-BAU lückenlos einholen, Präqualifikation nutzen, wo sie vorliegt. Dieses Set bündelt die Prüfung in einer Checkliste und überwacht die Gültigkeit in einem Register.