Checklisten-App für Begehungen, Geräte und Fahrzeuge
Acht fertige Listen für Baustelle, Werkstatt und Fuhrpark — auf dem Telefon abarbeiten, Mängel mit Foto belegen, unterschreiben, PDF ablegen. Jeder Mangel landet automatisch in der Maßnahmenliste, damit er nicht in der Ablage verschwindet.
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Das Problem in der Praxis
Begehungen scheitern selten am Willen, sondern an der Vorbereitung. Wer ohne Liste durch die Werkstatt geht, sieht das Offensichtliche und übersieht das Wiederkehrende: den abgelaufenen Verbandkasten, die fehlende Kennzeichnung am Verteiler, die beschädigte Sprosse an der Anlegeleiter. Beim nächsten Durchgang wird wieder anderes gesehen.
Wo Listen existieren, hängen sie im Ordner. Sie werden kopiert, handschriftlich ausgefüllt und wieder abgelegt. Ob der Mangel von März behoben wurde, weiß niemand, weil die Erledigung nirgends festgehalten ist. Die Dokumentation bestätigt dann nur, dass ein Problem bekannt war — das ist im Ernstfall die schlechtere Hälfte des Nachweises.
Dazu kommt der Fotobeleg. Ein beschädigtes Gerät ist mit einem Bild in zehn Sekunden dokumentiert, per Papierliste dagegen nur beschrieben. Gebraucht wird ein Ablauf, der Liste, Foto, Unterschrift und die Nachverfolgung des Mangels zusammenführt — in einem Durchgang, auf einem Gerät.
Acht Vorlagen sind enthalten
- Baustellen-Begehung
- Leiter-Check
- Fahrzeug- und Transporter-Check
- Gerüst-Prüfung vor Freigabe
- PSA-Kontrolle
- Erste-Hilfe-Kasten
- Baustromverteiler-Check
- Werkstatt-Begehung
Jede Vorlage enthält acht bis vierzehn Prüfpunkte, formuliert nach gängiger Praxis der Unfallversicherungsträger. Sie sind für alle Konten lesbar, lassen sich klonen und als eigene Version beliebig anpassen.
So funktioniert es im Portal
- 1
Vorlage wählen
Unter Checklisten sehen Sie die acht mitgelieferten Vorlagen und Ihre eigenen. Jede Vorlage hat Titel, Kategorie, eine kurze Beschreibung und zwischen acht und vierzehn Prüfpunkten, formuliert nach gängiger Praxis der Unfallversicherungsträger.
- 2
Vorlage anpassen oder neu anlegen
Sie können eine Systemvorlage klonen und dann ändern: Punkte umformulieren, ergänzen, löschen, sortieren, einen Hinweistext hinterlegen und einzelne Punkte als Pflichtpunkt markieren. Die mitgelieferten Vorlagen selbst bleiben unverändert, damit die Grundlage erhalten bleibt.
- 3
Durchführung starten
Sie legen Titel, Datum und die durchführende Person fest und wählen bei Bedarf Baustelle und Betriebsmittel. Danach arbeiten Sie die Punkte auf dem Telefon ab.
- 4
Punkte bewerten
Je Punkt tippen Sie „in Ordnung“, „Mangel“ oder „nicht zutreffend“. Bei Mängeln gehört eine Bemerkung dazu; Fotos laden Sie direkt aus der Kamera hoch, sie erscheinen im PDF unter dem betroffenen Punkt.
- 5
Unterschreiben und speichern
Die prüfende Person unterschreibt mit dem Finger. Das Gesamtergebnis wird aus den Bewertungen abgeleitet: ohne Beanstandung, wenn kein Punkt als Mangel bewertet ist, sonst mit Mängeln.
- 6
Mängel weiterverfolgen
Für jeden Punkt mit Mangel entsteht ein Eintrag in der Maßnahmenliste, mit Verweis auf die Durchführung. Dort ergänzen Sie Verantwortlichen, Frist und Priorität und schließen den Punkt später mit Datum ab.
- 7
PDF ablegen oder weitergeben
Das PDF enthält Firmenkopf mit Logo, alle Punkte mit Bewertung, die Mängel gesammelt am Ende, die Fotos und die Unterschrift. Es liegt in der Historie der Vorlage, der Baustelle und des Geräts und wandert in das ZIP-Paket des Projekts.
Funktionen im Überblick
- Acht fertige Vorlagen, direkt einsetzbar und als Grundlage für eigene Listen
- Eigene Vorlagen anlegen, bestehende klonen und anpassen
- Prüfpunkte mit Text, Hinweis und Kennzeichnung als Pflichtpunkt
- Prüfpunkte in der Vorlage sortieren
- Je Punkt drei Bewertungen: in Ordnung, Mangel, nicht zutreffend
- Bemerkung und Fotos je Prüfpunkt
- Zuordnung zu Baustelle und zu einem Betriebsmittel
- Gesamtergebnis: ohne Beanstandung oder mit Mängeln
- Unterschrift der prüfenden Person auf dem Display
- PDF mit Firmenkopf, Prüfpunkten, gesammelten Mängeln, Fotos und Unterschrift
- Historie je Vorlage, je Baustelle und je Gerät
- Jeder Mangel erzeugt automatisch einen Eintrag in der Maßnahmenliste
| Prüfpunkt | Bemerkung | Bewertung |
|---|---|---|
| Verkehrswege frei und beleuchtet | — | in Ordnung |
| Absturzsicherung vorhanden | Geländer Ostseite fehlt, Foto | Mangel |
| Leitern und Tritte unbeschädigt | — | in Ordnung |
| Baustromverteiler geprüft | kein Baustrom auf der Baustelle | nicht zutreffend |
Rechtlicher Rahmen
Die Checkliste ist ein Hilfsmittel, kein eigener Rechtsbegriff. Der Rahmen kommt aus dem Arbeitsschutzgesetz: § 5 ArbSchG verlangt die Beurteilung der Gefährdungen, § 6 ArbSchG die Dokumentation des Ergebnisses, der festgelegten Maßnahmen und des Ergebnisses ihrer Überprüfung. § 3 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.
Ergänzend fordert § 3 DGUV Vorschrift 1, dass der Unternehmer die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren trifft und ihre Wirksamkeit überprüft. Regelmäßige Begehungen mit gleichbleibender Liste sind in der Praxis der gängige Weg, diese Überprüfung zu belegen: gleiche Punkte, nachvollziehbare Bewertung, dokumentierte Abarbeitung.
Für einzelne Geräte gilt zusätzlich die Betriebssicherheitsverordnung. Eine Checkliste wie der Leiter-Check ersetzt die Prüfung nach § 14 BetrSichV nicht automatisch: Ob sie als dokumentierte Prüfung gilt, hängt davon ab, was Sie in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt haben und wer die Prüfung durchführt. Tragen Sie die Prüfung deshalb zusätzlich in die Prüfhistorie des Geräts ein.
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Sichtprüfung von Leitern und Tritten mit den Prüfpunkten, die in die Aufzeichnung gehören.
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- Begehungsprotokoll
Aufbau, Prüfpunkte und was nach der Begehung passieren muss.
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Prüfpunkte, Fristen als Richtwert und Aufzeichnung.
- Mängelliste
Mängel erfassen, Verantwortliche benennen, Fristen setzen.
- Gefährdungsbeurteilung
Grundlage, aus der Prüfpunkte und Fristen entstehen.
Grenzen
Ohne Verbindung ist keine Erfassung möglich. Die mitgelieferten Vorlagen sind Praxislisten und keine amtlichen Formulare; prüfen Sie vor dem ersten Einsatz, ob die Punkte zu Ihren Arbeitsbereichen passen.
Häufige Fragen
Kann ich eigene Prüfpunkte hinterlegen?
Ja. Sie legen eigene Vorlagen an oder klonen eine Systemvorlage und passen sie an. Prüfpunkte lassen sich umformulieren, ergänzen, löschen und sortieren; je Punkt können Sie einen Hinweistext hinterlegen und den Punkt als Pflichtpunkt markieren. Viele Betriebe starten mit der Baustellen-Begehung und schärfen die Liste nach den ersten Durchgängen nach.
Sind Checklisten im Arbeitsschutz vorgeschrieben?
Eine Pflicht zur Checkliste als Formular gibt es nicht. Vorgeschrieben ist der Inhalt dahinter: nach § 5 und § 6 ArbSchG sind Gefährdungen zu beurteilen und das Ergebnis samt Maßnahmen zu dokumentieren, und nach § 3 DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Regelmäßige Begehungen mit fester Liste sind in der Praxis der einfachste Weg, diese Überprüfung nachvollziehbar zu machen.
Was bedeutet „nicht zutreffend“?
Der Punkt war bei dieser Durchführung nicht anwendbar, etwa der Baustromverteiler auf einer Baustelle ohne Baustrom. Die Bewertung bleibt sichtbar, damit im PDF erkennbar ist, dass der Punkt bewusst nicht bewertet wurde und nicht vergessen worden ist.
Kann ich Checklisten einem Gerät zuordnen?
Ja. Auf der Detailseite jedes Betriebsmittels finden Sie den Bereich Checklisten mit dem Verlauf und einem Startknopf. So sammelt sich zum Beispiel am Transporter jeder Fahrzeug-Check und an der Leiter jeder Leiter-Check. Die dokumentierte Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung tragen Sie zusätzlich in die Prüfhistorie des Geräts ein.
Funktioniert das ohne Netz auf der Baustelle?
Nein. Die Eingaben werden laufend gespeichert und brauchen eine Verbindung. Auf Baustellen ohne Empfang arbeiten viele Betriebe so: Punkte vor Ort auf Papier notieren, danach im Fahrzeug oder im Büro eintragen und die Fotos hochladen.
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