Mängelmanagement-Software für Handwerk und Bau
Mängel je Baustelle mit Ort, Verantwortlichem und Frist erfassen, den Stand als Ampel sehen und die Mängelanzeige mit dem passenden VOB/B- oder BGB-Textbaustein als PDF verschicken — samt Unterschrift und Abnahme der Beseitigung.
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Das Problem in der Praxis
Mängel aus der Begehung landen auf einem Zettel, im Kopf des Vorarbeiters oder in einer E-Mail an den Nachunternehmer — und laufen dann Gefahr, dass niemand mehr die Frist im Blick hat. Bei der Abnahme wird schnell dokumentiert, was fehlt, aber selten, bis wann es behoben sein muss und wer dafür zuständig ist.
Die Mängelanzeige selbst ist ein rechtlich heikler Vorgang: Ob VOB/B oder BGB gilt, ob bereits abgenommen wurde und welche Frist angemessen ist, entscheidet über die weiteren Rechte — bis hin zur Ersatzvornahme. Wer das jedes Mal neu formuliert, verliert Zeit und läuft Gefahr, einen falschen Textbaustein zu verwenden.
Und ist ein Mangel beseitigt, fehlt oft der Nachweis: Wann wurde er abgenommen, wer hat unterschrieben, und ab wann läuft die Verjährung der Mängelbeseitigungsleistung neu?
So funktioniert es im Portal
- 1
Mangel anlegen
Projekt wählen, Titel, Beschreibung, Ort und verantwortliches Gewerk eintragen. Fotos lassen sich direkt aus der Kamera anhängen. Alternativ übernehmen Sie einen Mangel per Schaltfläche aus einer Checkliste oder aus dem Abnahmeprotokoll.
- 2
Frist setzen und verfolgen
Zu jedem Mangel gehört eine Frist. Die Liste zeigt sie als Ampel: rot bei Überschreitung, gelb innerhalb von sieben Tagen. Ein Zähler je Status gibt den Überblick über offene, in Arbeit befindliche und beseitigte Mängel.
- 3
Mängelanzeige verschicken
Für ausgewählte Mängel erzeugen Sie ein PDF an einen Empfänger — mit Vertragsart VOB/B oder BGB, dem passenden Textbaustein und einer Frist zur Beseitigung. Die Unterschrift erfolgt über das Signatur-Pad.
- 4
Status pflegen
Jeder Statuswechsel — offen, in Arbeit, beseitigt, abgenommen oder zurückgewiesen — wird mit Zeitstempel festgehalten. So lässt sich später nachvollziehen, wann welcher Schritt erfolgt ist.
- 5
Abnahme der Beseitigung
Ist ein Mangel beseitigt, nehmen Sie die Leistung mit Unterschrift ab. Bei VOB/B-Verträgen zeigt das Portal anschließend die frühestmögliche Verjährung der Mängelbeseitigungsleistung an.
- 6
Mängelliste ziehen
Für ein Projekt erzeugen Sie eine Mängelliste als PDF: Kopf mit Firmenlogo, Tabelle mit Nummer, Ort, Beschreibung, Verantwortlichem, Frist und Status, Fotos im Anhang.
Funktionen im Überblick
- Mängel je Projekt mit laufender Nummer, Titel, Beschreibung und Ort (Geschoss, Raum, Achse)
- Verantwortliches Gewerk als Text oder Auswahl aus der Nachunternehmer-Liste
- Quelle des Mangels: Abnahme, Begehung, Kunde oder intern
- Feststellungsdatum, Frist und Status offen, in Arbeit, beseitigt, abgenommen oder zurückgewiesen
- Fotos je Mangel über die vorhandene Foto-Mechanik des Portals
- Liste mit Filtern nach Projekt, Status und Verantwortlichem, Zähler je Status
- Ampel nach Frist: rot bei überfälligen, gelb bei Fälligkeit innerhalb von sieben Tagen
- Detailansicht mit Zeitstempel je Statuswechsel
- PDF „Mängelliste“ je Projekt mit Firmenlogo, Tabelle und Fotos im Anhang
- PDF „Mängelanzeige“ für ausgewählte Mängel an einen Empfänger, mit Vertragsart VOB/B oder BGB und Frist
- Textbausteine zur Mängelanzeige nach VOB/B und BGB, Unterschrift über das Signatur-Pad
- Abnahme der Mängelbeseitigung mit Unterschrift und Anzeige der Verjährungsfrist bei VOB/B
- Übernahme aus Checklisten-Mangel und aus dem Abnahmeprotokoll per Schaltfläche „Als Mangel übernehmen“
- Mängel als eigene Fristen-Quelle im Ampel-Dashboard und in der Erinnerungsmail
| Nr. | Ort | Verantwortlich | Frist | Status |
|---|---|---|---|---|
| 12 | OG 1, Bad | Sanitär Beispiel GmbH | 05.10.2026 | überfällig |
| 13 | EG, Flur | eigenes Personal | 20.10.2026 | in 7 Tagen |
| 11 | Keller | Elektro Muster | beseitigt | abgenommen |
Rechtlicher Rahmen
Nach Abnahme verlangt eine Mängelanzeige unter VOB/B die Beseitigung nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B; bleibt eine angemessene Frist ergebnislos, kommt die Ersatzvornahme nach § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B in Betracht. Vor der Abnahme gilt § 4 Abs. 7 VOB/B.
Beim BGB-Bauvertrag ist die Grundlage die Nacherfüllung nach §§ 634 Nr. 1, 635 BGB; bei fruchtlosem Fristablauf greifen die Rechte aus § 637 BGB, etwa die Selbstvornahme mit Aufwendungsersatz.
Für die Verjährung gilt bei VOB/B-Verträgen für Bauwerke eine Frist von vier Jahren (§ 13 Abs. 4 VOB/B); für Werkverträge nach BGB beträgt sie bei Bauwerken fünf Jahre (§ 634a BGB). Nach Abnahme der Mängelbeseitigung selbst läuft bei VOB/B eine neue Frist, frühestens jedoch mit Ablauf der ursprünglichen Frist (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 3 VOB/B).
Vorlage statt Software?
Mängelanzeige-Set
Mängelanzeige nach VOB/B und BGB, Anzeige an Nachunternehmer und Mängelregister mit Fristen — als Formular zum Ausfüllen.
Mängelanzeige-Set ansehenMängelliste als Vorlage
Tabelle je Projekt mit Ort, Beschreibung, Verantwortlichem, Frist und Status zum eigenen Führen.
Mängelliste ansehenVerwandte Ratgeber
- Abnahmeprotokoll
Mängel bei der Abnahme festhalten und Vorbehalte dokumentieren.
- Gewährleistung dokumentieren
Fristen und Nachweise für die Gewährleistungszeit ordnen.
Grenzen
Das Portal stellt Formulare, Fristen und Textbausteine bereit. Ob eine Frist angemessen ist und welche Rechte im Einzelfall bestehen, bleibt eine rechtliche Einschätzung des Betriebs, gegebenenfalls mit Beratung. Ohne Netz ist keine Erfassung möglich.
Häufige Fragen
Was verlangt § 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B?
Nach Abnahme kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer schriftlich die Beseitigung eines Mangels innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Läuft diese Frist ergebnislos ab, kann er den Mangel nach § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B selbst beseitigen lassen und die Kosten verlangen (Ersatzvornahme). Das Portal erzeugt die schriftliche Aufforderung mit diesem Wortlaut als PDF.
Und wenn noch nicht abgenommen wurde?
Vor der Abnahme richtet sich die Mängelbeseitigung nach § 4 Abs. 7 VOB/B: Der Auftraggeber kann eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen; bei fruchtlosem Fristablauf stehen ihm die dort genannten Rechte zu. Das Portal wählt den passenden Textbaustein je nach Vertragsart und Zeitpunkt der Anzeige.
Wie unterscheidet sich das bei BGB-Verträgen?
Beim BGB-Bauvertrag verlangen Sie Nacherfüllung nach §§ 634 Nr. 1, 635 BGB. Bleibt eine gesetzte Frist erfolglos, kommen die Rechte aus § 637 BGB in Betracht, etwa die Selbstvornahme mit Ersatz der erforderlichen Aufwendungen. Das Portal weist in der Mängelanzeige auf diese Vorschriften hin, wenn Sie BGB als Vertragsart wählen.
Wie lange gilt die Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigung?
Bei VOB/B beträgt die Verjährungsfrist für Bauwerke nach § 13 Abs. 4 VOB/B in der Regel vier Jahre; für die Mängelbeseitigungsleistung selbst gilt sie ab deren Abnahme, frühestens jedoch mit Ablauf der ursprünglichen Frist (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 3 VOB/B). Beim BGB-Werkvertrag beträgt die Frist nach § 634a BGB bei Bauwerken fünf Jahre. Das Portal zeigt bei VOB/B nach der Abnahme der Beseitigung das errechnete Datum mit diesem Hinweis an.
Werden Mängel automatisch aus Checklisten übernommen?
Nein, automatisch nicht. Aus einem als Mangel markierten Checklistenpunkt und aus dem Dokumenttyp Abnahmeprotokoll lässt sich ein Mangel aber mit einer Schaltfläche übernehmen — Projekt, Beschreibung und Foto werden dabei vorbelegt. Die Prüfung und Ergänzung, etwa um Frist und Verantwortlichen, bleibt Aufgabe des Betriebs.
Mängel ab sofort mit Frist statt Zettel führen
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