Wartungsplaner für Objekte, Liegenschaften und Kundenanlagen
Jedes Objekt mit seinen wiederkehrenden Pflichten, Intervallen, Nachweisen und Mängeln. Das Portal rechnet die Termine, zeigt sie als Ampel und erinnert rechtzeitig per E-Mail — für eigene Gebäude und für Anlagen, die Sie im Auftrag betreuen.
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Das Problem in der Praxis
Ein Gebäude bringt mehr wiederkehrende Pflichten mit, als sich merken lässt: elektrische Anlage, Heizung, Lüftung, Rauchwarnmelder, Feuerlöscher, Trinkwasser, Tor- und Türanlagen, je nach Objekt Aufzug oder Abscheider. Jede Pflicht hat ihr eigenes Intervall, und jedes Intervall läuft ab einem anderen Datum.
Wer Objekte betreut, arbeitet meist mit einem Ordner und einem Kalender. Der Ordner enthält Prüfberichte, deren Termine niemand zusammenrechnet; der Kalender enthält Termine, deren Nachweise niemand findet. Fällt eine Prüfung aus, merkt es niemand — bis der Sachverständige, der Versicherer oder der Eigentümer nachfragt.
Bei Kundenanlagen kommt Geschäftsrisiko hinzu. Wer Wartungsverträge hält, muss die Einsätze selbst terminieren und nachweisen. Vergessene Termine sind hier nicht nur ein Organisationsproblem, sie kosten Vertrauen und im Streitfall Geld. Gebraucht wird eine Liste, die je Objekt rechnet, erinnert und die Nachweise gleich mitführt.
So funktioniert es im Portal
- 1
Objekt anlegen
Unter Objekte erfassen Sie das Gebäude oder die Anlage: Bezeichnung, Adresse, Art des Objekts und Ansprechpartner. Sie können sowohl eigene Liegenschaften als auch Kundenanlagen führen, die Sie im Auftrag betreuen.
- 2
Pflichten hinterlegen
Je Objekt legen Sie die wiederkehrenden Pflichten an — zum Beispiel Prüfung der elektrischen Anlage, Wartung der Heizungsanlage, Prüfung der Rauchwarnmelder, Trinkwasseruntersuchung, Aufzugsprüfung. Jede Pflicht hat ein Intervall in Monaten, ein Datum der letzten Erledigung und einen Verantwortlichen.
- 3
Fälligkeiten prüfen
Aus letzter Erledigung und Intervall rechnet das Portal den nächsten Termin. Die Objektseite zeigt alle Pflichten mit Ampel; das Dashboard fasst überfällige und bald fällige Termine über alle Objekte zusammen.
- 4
Erledigung mit Nachweis buchen
Ist eine Wartung durchgeführt, tragen Sie das Datum ein und laden den Nachweis dazu — Prüfbericht, Wartungsprotokoll, Messprotokoll. Die Datei bleibt an der Pflicht hängen, der nächste Termin rückt automatisch weiter.
- 5
Mängel festhalten
Was bei der Begehung oder Wartung auffällt, erfassen Sie als Mangel am Objekt: Beschreibung, Datum, Status. So bleibt nachvollziehbar, was gemeldet wurde und ob es abgearbeitet ist.
- 6
Erinnerungen und Bericht nutzen
90, 30 und 7 Tage vor dem Termin geht eine E-Mail an Ihr Konto, je Termin genau einmal. Zusätzlich exportieren Sie die Termine als ICS-Datei oder ziehen einen Objektbericht als PDF — brauchbar für das Gespräch mit dem Eigentümer oder Kunden.
Was der Wartungsplaner leistet
- Objekte anlegen: Gebäude, Liegenschaft, Anlage oder Kundenanlage mit Adresse und Ansprechpartner
- Pflichten je Objekt mit Bezeichnung, Intervall in Monaten und Verantwortlichem
- Nächste Fälligkeit wird aus der letzten Erledigung und dem Intervall berechnet
- Nachweise als Datei je Pflicht hochladen, etwa Prüfbericht oder Wartungsbestätigung
- Mängel je Objekt erfassen, mit Beschreibung, Datum und Status
- Ampel je Pflicht: überfällig, in den nächsten 90 Tagen fällig, in Ordnung
- Alle Objektpflichten in der gemeinsamen Fristenübersicht, filterbar nach Quelle
- E-Mail-Erinnerung 90, 30 und 7 Tage vor der Fälligkeit
- Kalenderexport der Termine als ICS-Datei
- Objektbericht als PDF mit Pflichten, Terminen und offenen Mängeln
| Pflicht | Intervall | Nächste Fälligkeit | Status |
|---|---|---|---|
| Prüfung elektrische Anlage | 48 Monate | 14.08.2026 | überfällig |
| Wartung Heizungsanlage | 12 Monate | 02.11.2026 | in 45 Tagen |
| Prüfung Rauchwarnmelder | 12 Monate | 20.05.2027 | in Ordnung |
| Untersuchung Trinkwasser | 36 Monate | 09.04.2028 | in Ordnung |
Rechtlicher Rahmen
Betreiberpflichten entstehen nicht aus einer einzigen Vorschrift. Sie ergeben sich unter anderem aus der Betriebssicherheitsverordnung für überwachungsbedürftige Anlagen, aus Bauordnungsrecht und Prüfverordnungen der Länder für technische Anlagen in Gebäuden, aus der Trinkwasserverordnung für Trinkwasseranlagen und aus den Vorgaben von Herstellern und Versicherern. Welche Pflichten Ihr Objekt trifft, hängt von Nutzung, Größe und Technik ab.
Zwei häufige Beispiele: Für Trinkwasseranlagen mit Duschen in Gebäuden, in denen Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit bereitgestellt wird, sieht die Trinkwasserverordnung wiederkehrende Untersuchungen auf Legionellen vor. Aufzugsanlagen sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der BetrSichV und werden durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft. Die üblichen Abstände — in der Praxis häufig genannte Zeiträume — sind Anhaltswerte; maßgeblich ist der Bescheid, der Prüfbericht und die für Ihr Objekt zuständige Regelung.
Das Portal trifft hier keine Festlegung. Es übernimmt die Pflichten und Intervalle, die Sie eintragen, rechnet daraus Termine und bewahrt Ihre Nachweise auf. Welche Pflichten bestehen, klären Sie mit der zuständigen Stelle, dem Sachverständigen oder Ihrer Fachfirma.
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Grenzen
Ein Konto je Betrieb: getrennte Zugänge für Eigentümer, Verwalter oder Kunden gibt es nicht. Auch eine automatische Ermittlung der Pflichten aus der Objektart findet nicht statt — die Pflichten legen Sie selbst fest.
Häufige Fragen
Wofür ist der Wartungsplaner gedacht — Geräte oder Gebäude?
Für Gebäude, Liegenschaften und Anlagen. Werkzeuge, Maschinen und Fahrzeuge verwalten Sie unter Betriebsmittel, weil dort Prüfarten, Prüfhistorie und QR-Etiketten zum Gerät gehören. Objekte sind der andere Fall: eine Adresse mit mehreren wiederkehrenden Pflichten, oft mit externen Dienstleistern und Nachweisen von Dritten.
Kann ich damit Kundenanlagen betreuen?
Ja. Viele Betriebe im Elektro-, SHK- oder Metallbaubereich übernehmen Wartungen für Kundenanlagen. Sie legen die Anlage als Objekt mit Ansprechpartner an, hinterlegen die Intervalle aus dem Wartungsvertrag und laden nach jedem Einsatz den Nachweis hoch. Das Portal ist dabei Ihre Terminverwaltung; ein Kundenzugang zu den Objektdaten besteht nicht.
Woher nehme ich die Intervalle?
Aus der jeweiligen Vorschrift, aus Herstellerangaben und aus dem Wartungsvertrag. Beispiele, die in der Praxis häufig auftreten: Trinkwasseranlagen mit Duschen in gewerblich genutzten Gebäuden unterliegen einer wiederkehrenden Untersuchung auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung, Aufzugsanlagen werden als überwachungsbedürftige Anlagen nach BetrSichV geprüft. Das Portal gibt hier bewusst keine Werte vor, sondern übernimmt Ihre Angaben.
Was passiert, wenn ein Termin überfällig ist?
Die Pflicht erscheint rot auf der Objektseite, in der Fristenübersicht und als Zahl auf dem Dashboard. Zusätzlich haben Sie vorher drei Erinnerungen per E-Mail erhalten. Erledigen Sie den Termin verspätet, tragen Sie das tatsächliche Datum ein — die Historie bleibt damit ehrlich.
Ersetzt das eine Facility-Management-Software?
Nein. Der Wartungsplaner ist für kleine Betriebe gedacht, die überschaubar viele Objekte betreuen. Rollenverwaltung, Auftragsabwicklung mit Dienstleistern, Flächen- und Mietverwaltung oder Schnittstellen zu ERP-Systemen gehören nicht dazu. Wenn Sie das brauchen, ist ein Fachsystem die passende Wahl.
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