SiGe-Plan Vorlage und Vorankündigung nach Baustellenverordnung

  • Prüfschema klärt in sechs Fragen, ob Vorankündigung, SiGe-Plan und Koordinator nötig sind.
  • Vorankündigung mit allen neun Angaben nach Anhang I, zum Übermitteln und Aushängen.
  • SiGe-Plan nach RAB 31 mit Bauphasen-Tabelle und Anhang-II-Arbeiten zum Ankreuzen.

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Bagger hebt einen Graben aus, Bauleiter prüft daneben die Unterlagen

Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, Sicherheit und Gesundheitsschutz schon bei der Planung eines Bauvorhabens zu berücksichtigen. Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden, ist ein Koordinator zu bestellen (§ 3 Abs. 1). Bei größeren Baustellen kommt die Vorankündigung an die Arbeitsschutzbehörde hinzu, und wenn Vorankündigung oder besonders gefährliche Arbeiten auf eine Baustelle mit mehreren Arbeitgebern treffen, ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan).

Die Pflichten liegen beim Bauherrn, der sie nach § 4 BaustellV einem Dritten übertragen kann. In der Praxis landen die Unterlagen oft beim Generalunternehmer, Bauleiter oder Architekten. Dieses Set liefert die Dokumente in der Reihenfolge, in der sie gebraucht werden, und rechnet die Frist für die Vorankündigung aus dem geplanten Einrichtungsdatum.

Arbeitsschutz-Organisation

BaustellV-Set: Vorankündigung, SiGe-Plan und Unterlage

Alle Dokumente der Baustellenverordnung als bearbeitbare Vorlagen – vom Prüfschema bis zum Begehungsregister.

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Inhalt des Sets

  • 01 Prüfschema BaustellV mit der Liste der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II (Word und PDF)
  • 02 Vorankündigung nach § 2 Abs. 2 BaustellV mit allen Angaben nach Anhang I (Word und PDF)
  • 03 SiGe-Plan-Vorlage nach RAB 31: Projektdaten, Beteiligte, Baustelleneinrichtung, Gefährdungen je Bauphase, Fortschreibung (Word und PDF)
  • 04 Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage nach RAB 32 (Word und PDF)
  • 05 Bestellung eines Koordinators mit den Aufgaben nach § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV (Word und PDF)
  • 06 Excel: Fristenrechner ab Einrichtungsdatum und Begehungsregister des Koordinators mit Ampel

Fünf Dokumente als Word und PDF, dazu die Excel-Arbeitsmappe mit Fristen- und Begehungsblatt.

Einige Länder bieten eigene Formulare oder ein Online-Verfahren für die Vorankündigung an. Die Vorlage enthält dieselben Pflichtangaben nach Anhang I und dient als Aushang und als Grundlage für die Eingabe.

Wann was nötig ist

DokumentAuslöserRechtsgrundlage
KoordinatorBeschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle§ 3 Abs. 1 BaustellV
Vorankündigungmehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig – oder mehr als 500 Personentage; spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle, Aushang auf der Baustelle§ 2 Abs. 2 BaustellV, Anhang I
SiGe-PlanVorankündigung nötig oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II, jeweils bei mehreren Arbeitgebern; vor Einrichtung der Baustelle§ 2 Abs. 3 BaustellV, RAB 31
Unterlage für spätere ArbeitenBeschäftigte mehrerer Arbeitgeber§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV, RAB 32
Hinweis auf Schutzmaßnahmennur ein Arbeitgeber, aber Umstände wie bei einem SiGe-Plan§ 2 Abs. 4 BaustellV

Die Verantwortung jedes Arbeitgebers für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten, insbesondere die eigene Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, bleibt von Koordinator und SiGe-Plan unberührt.

Besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II

Anhang II BaustellV nennt zehn Arbeiten, die auf einer Baustelle mit mehreren Arbeitgebern schon für sich einen SiGe-Plan auslösen – unabhängig von Dauer und Größe. Dazu gehören Arbeiten mit Absturzgefahr aus mehr als 7 m Höhe, Baugruben und Gräben mit mehr als 5 m Tiefe, Arbeiten in weniger als 5 m Abstand zu Hochspannungsleitungen, Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau sowie der Auf- oder Abbau von Massivbauelementen mit mehr als 10 t Einzelgewicht.

Für viele Handwerksbetriebe ist der erste Punkt der entscheidende: Dacharbeiten an einem Mehrfamilienhaus mit Traufhöhe über 7 m und einem zweiten Gewerk auf der Baustelle – etwa Gerüstbau und Dachdecker – genügen.

Der SiGe-Plan ist ein Koordinationsdokument

Der SiGe-Plan ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilungen der beteiligten Betriebe. Er beschreibt, wo sich die Tätigkeiten der Gewerke gegenseitig gefährden, welche Einrichtungen gemeinsam genutzt werden und wer für Gerüst, Absturzsicherung oder Baustrom zuständig ist. Die Vorlage ist deshalb nach Bauphasen gegliedert und hat eine Spalte, die ausdrücklich nach Gefährdungen für andere Gewerke fragt.

Es handelt sich um Muster-Vorlagen, die an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen sind. Sie ersetzen keine rechtliche oder sicherheitstechnische Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wann ist eine Vorankündigung nach Baustellenverordnung Pflicht?
Wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet (§ 2 Abs. 2 BaustellV). Sie ist spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle an die zuständige Behörde zu übermitteln und sichtbar auf der Baustelle auszuhängen.
Was muss in der Vorankündigung stehen?
Die Angaben nach Anhang I: Ort der Baustelle, Name und Anschrift des Bauherrn, Art des Bauvorhabens, Name und Anschrift eines anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten und des Koordinators, voraussichtlicher Beginn und Dauer, voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten, Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte sowie die bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer.
Wer muss den SiGe-Plan erstellen?
Die Pflicht trifft den Bauherrn; erstellt oder veranlasst wird der Plan in der Regel durch den Koordinator (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 BaustellV). Überträgt der Bauherr seine Pflichten nach § 4 BaustellV auf einen Dritten, etwa einen Generalunternehmer, übernimmt dieser die Verantwortung.
Brauche ich einen SiGe-Plan, wenn nur mein Betrieb auf der Baustelle arbeitet?
Nein. Der SiGe-Plan setzt Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber voraus. Bei nur einem Arbeitgeber ist dieser nach § 2 Abs. 4 BaustellV über die Umstände zu informieren, die in einen SiGe-Plan gehören würden – die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG bleibt ohnehin Pflicht.
Was ist die Unterlage für spätere Arbeiten?
Eine Zusammenstellung der sicherheitsrelevanten Angaben für Wartung, Inspektion und Reparatur nach Fertigstellung – etwa Anschlagpunkte auf dem Dach, Zugänge zu Technikräumen oder Hinweise zur Fassadenreinigung. Sie wird bei Baustellen mit mehreren Arbeitgebern vom Koordinator zusammengestellt (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV) und dem Bauherrn übergeben.
Muss der SiGe-Plan fortgeschrieben werden?
Ja. Bei erheblichen Änderungen in der Ausführung ist er anzupassen (§ 3 Abs. 3 Nr. 3 BaustellV). Die Vorlage enthält dafür eine Änderungstabelle; die Begehungen des Koordinators werden im Excel-Register festgehalten.
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