Vorankündigung der Baustelle nach § 2 BaustellV: Schwellen, Frist und Inhalt

Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am

Vorankündigung Baustelle nach BaustellV: Frist & Inhalt

Große Baustellen müssen der Arbeitsschutzbehörde angekündigt werden, bevor sie eingerichtet werden. Die Pflicht steht in § 2 Abs. 2 der Baustellenverordnung und trifft den Bauherrn. In der Praxis erledigen sie oft Generalunternehmer, Bauleiter oder der Koordinator – und sie ist mit der richtigen Vorlage in wenigen Minuten erledigt. Wichtig ist, die Schwellen zu kennen und die Frist nicht zu verpassen.

Wann ist eine Vorankündigung nötig?

FallVoraussetzung
Fall 1voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage UND mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig
Fall 2Umfang der Arbeiten voraussichtlich mehr als 500 Personentage

Beispiel: Fünf Beschäftigte, die 110 Arbeitstage auf einer Baustelle arbeiten, ergeben 550 Personentage – Vorankündigung nötig, obwohl nie mehr als 20 Personen gleichzeitig da sind.

Frist und Aushang

Die Vorankündigung ist spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle an die zuständige Behörde zu übermitteln, sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen. Zuständig ist die Arbeitsschutzbehörde des Landes (Amt für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht, Regierungspräsidium – je nach Land). Einige Länder bieten eigene Formulare oder Online-Verfahren an.

Die neun Pflichtangaben nach Anhang I

  1. Ort der Baustelle
  2. Name und Anschrift des Bauherrn
  3. Art des Bauvorhabens
  4. Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten
  5. Name und Anschrift des Koordinators
  6. voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten
  7. voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle
  8. Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden
  9. Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte
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Was aus der Vorankündigung folgt

Ist eine Vorankündigung nötig und arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle, ist vor Einrichtung der Baustelle auch ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen (§ 2 Abs. 3 BaustellV). Einen Koordinator braucht jede Baustelle mit mehreren Arbeitgebern, unabhängig von der Vorankündigung (§ 3 Abs. 1). Muster und Prüfschema dazu stehen auf der Seite SiGe-Plan-Vorlage.

FAQ: Vorankündigung nach BaustellV

Wer muss die Vorankündigung übermitteln?

Der Bauherr oder ein von ihm nach § 4 BaustellV beauftragter Dritter, zum Beispiel ein Generalunternehmer oder Projektsteuerer.

Zählen Nachunternehmer bei den Beschäftigten mit?

Ja. Maßgeblich sind alle Beschäftigten auf der Baustelle, unabhängig vom Arbeitgeber. Unternehmer ohne Beschäftigte werden in der Vorankündigung gesondert angegeben.

Was sind Personentage?

Die Summe der Arbeitstage aller auf der Baustelle tätigen Personen. Zehn Personen an 50 Tagen ergeben 500 Personentage.

Muss die Vorankündigung aktualisiert werden?

Bei erheblichen Änderungen ja, etwa wenn sich Dauer, Beschäftigtenzahl oder beteiligte Unternehmen wesentlich ändern. Der Aushang auf der Baustelle muss dem aktuellen Stand entsprechen.

Was passiert, wenn die Vorankündigung fehlt?

Die Baustellenverordnung sieht für Verstöße Bußgelder vor; zudem fehlt der Behörde die Grundlage für ihre Aufsicht. Vor allem aber hängt an der Vorankündigung häufig die SiGe-Plan-Pflicht, die dann ebenfalls übersehen wird.

Quellen

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung.

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