Gerüstfreigabe: Prüfprotokoll, Kennzeichnung und Prüfung vor Benutzung

  • Freigabeprotokoll mit zwölf Prüfpunkten von der Fußplatte bis zum Seitenschutz.
  • Freigabe- und Sperrschild mit Lastklassen-Tabelle zum Anbringen am Zugang.
  • Checkliste für Nutzer: Was vor dem Betreten eines fremden Gerüsts zu prüfen ist.

Zuletzt aktualisiert:

Gerüstbauer baut ein Fassadengerüst mit Belag und Seitenschutz auf

Ein Gerüst darf erst benutzt werden, wenn es nach dem Aufbau geprüft und freigegeben ist. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt in Anhang 1 Nr. 3 die Prüfung durch eine fachkundige bzw. zur Prüfung befähigte Person und eine Kennzeichnung, aus der hervorgeht, ob das Gerüst benutzt werden darf; konkretisiert wird das in der TRBS 2121 Teil 1 und der DGUV Information 201-011.

Die Freigabe ist nur die halbe Pflicht. Jeder Arbeitgeber, dessen Beschäftigte das Gerüst nutzen – Maler, Dachdecker, Fassadenbauer, Elektriker –, muss vor der Benutzung prüfen, ob es für seine Arbeiten geeignet und unverändert ist. Dieses Set deckt beide Seiten ab.

Arbeitsschutz-Organisation

Gerüst-Set: Freigabe, Prüfung und Kennzeichnung

Für Gerüstbauer, die freigeben, und für alle Gewerke, die ein fremdes Gerüst benutzen.

14 € inkl. MwSt.
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Auch online führen: Kundenportal ab 9,90 € pro Monat, sieben Tage kostenlos — Kundenportal ansehen.

Inhalt des Sets

  • 01 Gerüstfreigabe – Prüfprotokoll des Gerüsterstellers nach Aufbau (Word und PDF)
  • 02 Gerüstkennzeichnung: Freigabeschild mit Lastklassen nach DIN EN 12811-1 und Sperrschild „Gerüst nicht benutzen“ (Word und PDF)
  • 03 Prüfung vor Benutzung – Checkliste für nutzende Gewerke (Word und PDF)
  • 04 Übergabeprotokoll Gerüst an Auftraggeber oder Nutzer (Word und PDF)
  • 05 Gerüst-Register als Excel: Freigaben, Status, Prüfungen nach Sturm, Frost und Umbau

Vier Dokumente als Word und PDF, dazu die Excel-Arbeitsmappe mit zwei Arbeitsblättern.

Lastklassen nach DIN EN 12811-1

Lastklassegleichmäßig verteilte Last
10,75 kN/m²
21,50 kN/m²
32,00 kN/m²
43,00 kN/m²
54,50 kN/m²
66,00 kN/m²

Maßgeblich ist die in Aufbau- und Verwendungsanleitung oder Nachweis angegebene Lastklasse des konkreten Gerüsts. Welche Lastklasse eine Arbeit braucht, hängt von Personen, Werkzeug und gelagertem Material ab und wird bei der Bestellung des Gerüsts festgelegt.

Was die Freigabe prüft

Standsicherheit (Untergrund, Fußplatten, Spindeln, Verankerung nach Ankerraster, Aussteifung), Beläge (vollständig, gegen Abheben gesichert), Seitenschutz aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett, ein Wandabstand der Beläge von höchstens 0,30 m oder ein innenseitiger Seitenschutz, sichere Zugänge sowie Schutzwände und Netze bei Fang- und Dachfanggerüsten. Nicht fertiggestellte Bereiche werden abgesperrt und mit dem Verbotszeichen gekennzeichnet.

Nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Sturm, Frost, Anprall oder längerer Nichtbenutzung und nach jedem Umbau ist erneut zu prüfen. Das Excel-Register hält diese Prüfungen fest.

Es handelt sich um Muster-Vorlagen, die an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen sind. Sie ersetzen keine rechtliche oder sicherheitstechnische Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wer darf ein Gerüst freigeben?
Die Prüfung nach dem Aufbau übernimmt beim Gerüstersteller eine fachkundige bzw. zur Prüfung befähigte Person, die das Ergebnis dokumentiert und das Gerüst kennzeichnet. Grundlage sind Anhang 1 Nr. 3 BetrSichV und die TRBS 2121 Teil 1.
Was muss auf der Gerüstkennzeichnung stehen?
Mindestens der Gerüstersteller, die Gerüstart, Last- und Breitenklasse bzw. die zulässige Flächenlast, die freigegebenen Bereiche und das Datum der Freigabe. Das Freigabeschild im Set hat dafür vorbereitete Felder.
Muss ich ein fremdes Gerüst vor Benutzung selbst prüfen?
Ja. Der Arbeitgeber, dessen Beschäftigte das Gerüst benutzen, muss sich vor der Benutzung vergewissern, dass es freigegeben, für seine Arbeiten geeignet und unverändert ist. Die Checkliste im Set führt in acht Punkten durch diese Sicht- und Funktionskontrolle.
Darf ich am Gerüst etwas umbauen, wenn es stört?
Nein. Änderungen – etwa das Entfernen eines Geländers oder einer Verankerung – nimmt nur der Gerüstersteller vor und prüft danach erneut. Wer umbaut, übernimmt die Verantwortung für die Standsicherheit.
Wie lange muss das Freigabeprotokoll aufbewahrt werden?
Für die Dauer der Nutzung auf der Baustelle; danach empfiehlt sich die Ablage in der Bauakte. Eine feste Frist nennt das Regelwerk nicht.
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