Ein Schlüsselübergabeprotokoll hält fest, wer wann welche Schlüssel an wen übergeben hat – mit Schlüsselnummer, Anzahl, Zweck und Unterschrift beider Seiten. Ein Gesetz schreibt die Form nicht vor; das Protokoll ist ein Beweismittel, wenn ein Schlüssel fehlt und eine Schließanlage getauscht werden muss.
In Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben geht es selten um einen einzelnen Wohnungsschlüssel. Hausmeisterdienste, Gebäudereiniger, Elektro- und SHK-Betriebe mit Wartungsverträgen verwalten Dutzende Kundenschlüssel, die an wechselnde Beschäftigte ausgegeben werden. Dafür ist das Set gebaut: Übernahme vom Kunden, Ausgabe im Betrieb, Verlustmeldung und ein Schlüsselbuch, das den Überblick behält.