Stundenlohnzettel: Rückgabefrist nach VOB/B und Muster-Ablauf
Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am

Stundenlohnarbeiten stehen und fallen mit dem Stundenlohnzettel. Er ist die Aufstellung, die Sie dem Auftraggeber zur Bestätigung vorlegen – und bei vereinbarter VOB/B knüpft § 15 Abs. 3 an seine Rückgabe eine Frist, die oft falsch verstanden wird. Dieser Ratgeber zeigt den Wortlaut, den typischen Fallstrick und einen Ablauf, mit dem Sie Zugang und Rückgabe sauber festhalten.
Was ein Stundenlohnzettel ist
Der Stundenlohnzettel – auf vielen Baustellen auch Regiebericht oder Regiezettel genannt – hält fest, welche Arbeiten an einem Tag nach Aufwand ausgeführt wurden: Datum, Bauvorhaben, wer die Leistung angeordnet hat, welche Beschäftigten mit welcher Tätigkeit wie viele Stunden gearbeitet haben, welches Material verbraucht wurde und welche Geräte im Einsatz waren. Er wird dem Auftraggeber zur Bestätigung vorgelegt und später der Abrechnung zugrunde gelegt.
Wie ein Regiebericht formal aufgebaut ist und welche Angaben hineingehören, zeigt die Regiebericht-Vorlage. Für die tägliche Erfassung der eigenen Arbeitszeit gibt es zusätzlich die Stundenzettel-Vorlage.
Der Wortlaut: § 15 Abs. 3 VOB/B
In der Ausgabe 2016 der VOB/B heißt es in § 15 Abs. 3:
„Der Auftraggeber hat die von ihm bescheinigten Stundenlohnzettel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang, zurückzugeben. […] Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt.“
Zwei Punkte stehen damit fest: Der Auftraggeber hat bescheinigte Stundenlohnzettel unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang zurückzugeben. Und Zettel, die nicht fristgemäß zurückkommen, gelten als anerkannt.
Fallstrick: Es ist die Frist des Auftraggebers
Die 6 Werktage sind eine Frist des Auftraggebers, nicht des ausführenden Betriebs. Sie beginnt mit dem Zugang beim Auftraggeber – und genau diesen Zugang müssen Sie belegen können. Ein Stundenlohnzettel, der irgendwann im Bauwagen liegt, setzt keine nachvollziehbare Frist in Gang.
Außerdem gilt die Regelung nur, wenn die VOB/B im Vertrag vereinbart ist. Prüfen Sie das vor der ersten Stundenlohnarbeit eines Projekts. Keine Rechtsberatung; Voraussetzung sind die Vereinbarung der VOB/B und der Nachweis des Zugangs.
Muster-Ablauf vom Zettel bis zur Rückgabe
- Am Tag der Leistung erfassen: Datum, Bauvorhaben, anordnende Person, Beschäftigte mit Tätigkeit und Stunden, Material und Geräte. Jede Zeile so, dass ein Dritter sie ohne Rückfrage versteht.
- Inhalt festschreiben und übergeben: Den fertigen Zettel dem Auftraggeber übergeben oder senden. Danach nicht mehr stillschweigend ändern – Korrekturen als neue Fassung.
- Zugang festhalten: Wann und auf welchem Weg ist der Zettel angekommen? Dieses Datum ist der Ausgangspunkt der Frist.
- Frist im Blick behalten: Bei vereinbarter VOB/B läuft die Rückgabefrist des Auftraggebers 6 Werktage nach Zugang.
- Rückmeldung ablegen: Bestätigten Zettel oder die Einwendungen des Auftraggebers zum Projekt ablegen. Bei Einwendungen die Punkte klären und eine korrigierte Fassung vorlegen.
- Abrechnen: In der Abrechnung je Regiebericht vermerken, ob er bestätigt ist, Einwendungen vorliegen oder noch keine Rückgabe erfolgt ist.
Stundenlohnzettel im Meisterdok-Portal
Im Meisterdok-Kundenportal erfassen Sie den Regiebericht am Telefon und senden ihn mit einem Klick als Stundenlohnzettel per Link an den Auftraggeber. Beim Senden wird der Inhalt eingefroren und mit einem Hash gesichert; Änderungen gehen danach nur über eine neue Fassung. Der Auftraggeber öffnet den Link ohne Konto, bestätigt mit Unterschrift oder erhebt Einwendungen im Freitext.
Ist im Projekt „VOB/B vereinbart“ angehakt, zeigt das Portal die Rückgabefrist des Auftraggebers an: 6 Werktage nach Zugang (§ 15 Abs. 3 VOB/B). Das Zugangsdatum tragen Sie selbst ein, voreingestellt ist das Versanddatum – das Öffnen des Links ist nicht automatisch Zugang. Ein Fristende berechnet Meisterdok nicht. Die Abrechnungsgrundlage des Projekts weist den Bestätigungsstatus je Regiebericht aus.
Häufige Fragen zum Stundenlohnzettel
Wie lange hat der Auftraggeber Zeit, Stundenlohnzettel zurückzugeben?
§ 15 Abs. 3 VOB/B (Ausgabe 2016) lautet: „Der Auftraggeber hat die von ihm bescheinigten Stundenlohnzettel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang, zurückzugeben. […] Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt.“ Die Frist gilt nur, wenn die VOB/B im Vertrag vereinbart ist.
Wessen Frist sind die 6 Werktage?
Es ist die Frist des Auftraggebers für die Rückgabe der Stundenlohnzettel, nicht eine Frist des ausführenden Betriebs. Für Sie als Auftragnehmer kommt es darauf an, den Zugang beim Auftraggeber zu belegen und das Zugangsdatum festzuhalten.
Was passiert, wenn der Auftraggeber nicht fristgemäß zurückgibt?
Der Normtext lautet: „Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt.“ Keine Rechtsberatung; Voraussetzung sind die Vereinbarung der VOB/B und der Nachweis des Zugangs.
Ist das Öffnen eines Links schon der Zugang?
Meisterdok wertet das Öffnen eines Links nicht automatisch als Zugang. Das Zugangsdatum tragen Sie im Portal selbst ein; voreingestellt ist das Versanddatum. Halten Sie fest, wie und wann der Stundenlohnzettel beim Auftraggeber angekommen ist.
Quellen
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B), Ausgabe 2016, § 15 Abs. 3