Das Aufmaß ist die Mengenermittlung der tatsächlich ausgeführten Leistung und damit die Grundlage jeder Abrechnung nach Einheitspreisen. Beim VOB-Vertrag verlangt § 14 Abs. 1 VOB/B eine prüfbare Rechnung mit den zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und Belegen. Welche Maße gelten und welche Öffnungen übermessen werden, regelt Abschnitt 5 der jeweiligen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C.
Nach § 14 Abs. 2 VOB/B sind die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen dem Fortgang der Leistung entsprechend möglichst gemeinsam vorzunehmen – besonders bei Leistungen, die später verdeckt werden. Das Set deckt beide Seiten ab: das Aufmaßblatt für die Baustelle und die Excel-Mappe, die aus den Maßen prüfbare Mengen macht.