Übereinstimmungserklärung Brandschutz: Vorlagen für Feuerschutzabschlüsse, Abschottungen und Bauarten

  • Drei Erklärungen: allgemeine Bauart, Feuerschutzabschluss (Tür, Tor) und Leitungs- und Kabelabschottung.
  • Einbauregister als Excel: jede Abschottung und jede Tür mit Nachweis-Nummer, Foto und Status.
  • Merkblatt: Übereinstimmungserklärung, Ü-Zeichen, CE und nicht wesentliche Abweichung verständlich getrennt.

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Trockenbauer schraubt Gipskartonplatten auf ein Metallständerwerk

Wer eine Brandschutz-Bauart ausführt – eine Feuerschutztür einbaut, eine Kabel- oder Rohrabschottung herstellt, eine Brandschutzwand stellt –, muss bestätigen, dass die Ausführung dem Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis entspricht. Die Musterbauordnung regelt das in § 16a Abs. 5: Bauarten bedürfen einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung, die der Anwender – also das bauausführende Unternehmen – durch eine Übereinstimmungserklärung abgibt. Die Landesbauordnungen übernehmen diese Regel.

Im Sprachgebrauch heißt das Dokument „Übereinstimmungserklärung“ oder „Übereinstimmungsbestätigung“. Gemeint ist in beiden Fällen die Erklärung des Errichters gegenüber dem Bauherrn – nicht die Übereinstimmungserklärung des Herstellers für sein Bauprodukt, die mit dem Ü-Zeichen verbunden ist.

Arbeitsschutz-Organisation

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Inhalt des Sets

  • 01 Übereinstimmungserklärung – allgemeine Bauart mit Nachweisart (aBG, abP, vBG, Technische Baubestimmung) und Abweichungsfeld (Word und PDF)
  • 02 Übereinstimmungserklärung – Feuerschutzabschluss (Tür, Tor) mit Einbau-Checkpunkten (Word und PDF)
  • 03 Übereinstimmungserklärung – Leitungs- und Kabelabschottung mit Belegung und Kennzeichnung (Word und PDF)
  • 04 Einbauregister Brandschutz als Excel mit Markierung fehlender Kennzeichnungen und Erklärungen
  • 05 Merkblatt Übereinstimmungserklärung, Ü-Zeichen und Abweichungen (Word und PDF)

Vier Dokumente als Word und PDF, dazu das Excel-Einbauregister mit Anleitung.

Wer erklärt was?

DokumentWerWorum es geht
Übereinstimmungserklärung des Anwenders (Bauart)bauausführendes UnternehmenAusführung entspricht aBG, abP, vBG oder Technischer Baubestimmung – § 16a Abs. 5 MBO
Übereinstimmungserklärung des Herstellers (Bauprodukt)HerstellerBauprodukt entspricht dem Nachweis, Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen – §§ 21, 22 MBO
CE-KennzeichnungHerstellerharmonisierte Bauprodukte nach Bauproduktenverordnung; ersetzt nicht die Übereinstimmung der Bauart
Nicht wesentliche AbweichungAnwender, eigenverantwortlichgilt noch als Übereinstimmung, ist zu beschreiben und zu begründen
Wesentliche AbweichungBauherr, Brandschutzplanungvorhabenbezogene Bauartgenehmigung bzw. Zustimmung im Einzelfall erforderlich

Ohne Erklärung keine Abnahme im Brandschutz

Bei Sonderbauten und bei der Prüfung durch Prüfsachverständige wird die Übereinstimmungserklärung regelmäßig angefordert. Fehlt sie, bleibt die Bauart formal unbestätigt – im schlimmsten Fall müssen Abschottungen geöffnet und neu hergestellt werden. Das Einbauregister im Set sammelt je Abschottung und je Tür die Nachweis-Nummer, das Einbaudatum, die Foto-Nummer und den Status von Kennzeichnung und Erklärung. Die Erklärung selbst verweist auf das Register als Anlage.

Es handelt sich um Muster-Vorlagen, die an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen sind. Sie ersetzen keine rechtliche oder sicherheitstechnische Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Was ist eine Übereinstimmungserklärung im Brandschutz?
Die schriftliche Bestätigung des bauausführenden Unternehmens, dass eine Brandschutz-Bauart entsprechend dem Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweis ausgeführt wurde und die verwendeten Bauprodukte den Bestimmungen entsprechen. Grundlage ist § 16a Abs. 5 der Musterbauordnung in der Umsetzung der jeweiligen Landesbauordnung.
Ist Übereinstimmungserklärung dasselbe wie Übereinstimmungsbestätigung?
Umgangssprachlich ja. Die Bauordnung spricht von der Bestätigung der Übereinstimmung, die der Anwender der Bauart durch eine Übereinstimmungserklärung abgibt. Davon zu unterscheiden ist die Übereinstimmungserklärung des Herstellers eines Bauprodukts.
Wer bekommt die Erklärung?
Der Bauherr. Er braucht sie als Nachweis gegenüber der Bauaufsicht, dem Prüfsachverständigen und für die spätere Instandhaltung. Eine Kopie gehört in die eigene Projektakte.
Was ist eine nicht wesentliche Abweichung?
Eine Abweichung vom Nachweis, die die Anforderungen an den Brandschutz nicht beeinträchtigt – etwa eine zulässige Variante, die der Hersteller bestätigt. Sie gilt noch als Übereinstimmung, muss aber beschrieben und begründet werden. Ob eine Abweichung wesentlich ist, beurteilt der Anwender eigenverantwortlich; im Zweifel werden Hersteller und Brandschutzplanung einbezogen.
Braucht jede Kabelabschottung eine eigene Erklärung?
Üblich ist eine Erklärung je Bauart und Bauabschnitt mit einer Anlage, die jede einzelne Abschottung aufführt – genau dafür ist das Einbauregister gebaut. Jede Abschottung wird zusätzlich vor Ort gekennzeichnet.
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