Arbeitsschutz-Rechner: Welche Pflichten gelten bei wie vielen Beschäftigten?

Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am

Geben Sie Ihre Beschäftigtenzahl, die Art Ihres Betriebs und Ihre Berufsgenossenschaft ein. Der Rechner zeigt, wie viele Ersthelfer, Brandschutzhelfer und Verbandkästen Sie brauchen, ob ein Sicherheitsbeauftragter und ein Arbeitsschutzausschuss Pflicht sind und welche Fassung der DGUV Vorschrift 2 für Ihren Träger gilt – jeweils mit Fundstelle. Berücksichtigt sind die Neufassung von § 22 SGB VII (seit 29.05.2026) und die unterschiedlichen Stichtage der DGUV Vorschrift 2 je Berufsgenossenschaft. Ihre Eingaben stehen nur in der Adresszeile Ihres Browsers.

Diese Übersicht ist eine Arbeitshilfe entlang der genannten Vorschriften. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls und keine Rechtsberatung. Welche Pflichten Ihren Betrieb treffen, hängt von Tätigkeiten, Beschäftigtenzahl und Arbeitsmitteln ab.

Jugendliche (unter 18) beschäftigt
regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt

Ergebnis

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Häufige Fragen

Ab wie vielen Mitarbeitern brauche ich einen Sicherheitsbeauftragten?
Seit dem 29.05.2026 grundsätzlich ab regelmäßig 50 Beschäftigten. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt (§ 22 Abs. 1 SGB VII).
Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten einen Ersthelfer, darüber 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 % in sonstigen Betrieben (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Maßgeblich sind die gleichzeitig Anwesenden.
Wie viele Brandschutzhelfer sind Pflicht?
Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend (ASR A2.2 Nr. 7.3 Abs. 2). Schichtbetrieb und Abwesenheiten sind zu berücksichtigen.
Ab wann brauche ich einen Arbeitsschutzausschuss?
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten; Teilzeitkräfte bis 20 Wochenstunden zählen mit 0,5, bis 30 Stunden mit 0,75. Der Ausschuss tritt mindestens vierteljährlich zusammen (§ 11 ASiG).
Gilt die neue DGUV Vorschrift 2 schon für meinen Betrieb?
Das hängt von Ihrem Unfallversicherungsträger ab. Die überarbeitete Fassung gilt zum Beispiel bei der BGHM seit 01.04.2025, bei BG RCI und BGN seit 01.01.2026 und bei der BG BAU erst ab 01.01.2027.
Wie viele Verbandkästen brauche ich?
Das richtet sich nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl, z. B. im Handwerksbetrieb mit bis zu 20 Beschäftigten ein kleiner Verbandkasten, mit 21 bis 100 ein großer (ASR A4.3 Tabelle 1). Für Baustellen gilt Tabelle 3.
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Quellen