Gefahrstoffverzeichnis Muster: Ein ausgefülltes Beispiel, Zeile für Zeile erklärt

Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am

Gefahrstoffverzeichnis Muster: Ausgefülltes Beispiel

Ein Gefahrstoffverzeichnis-Muster ist ein vollständig ausgefülltes Beispieldokument: Es zeigt an realistischen Produkten, wie die fünf Pflichtangaben aus § 6 Abs. 12 GefStoffV – Bezeichnung, Einstufung, Mengenbereich, Arbeitsbereich und Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt – in der Praxis eingetragen werden. Genau das leistet diese Seite: Anhand einer fiktiven, aber praxisnah durchgespielten Kfz-Werkstatt mit sechs Beschäftigten gehen wir acht Verzeichniszeilen einzeln durch.

Wer stattdessen die leere Vorlage zum Selbstausfüllen sucht – als Excel-Arbeitsmappe mit eigenem Blatt für Substitutionsprüfungen und SDB-Ablage, dazu Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis – findet sie im Set Gefahrstoffverzeichnis Vorlage: dort der leere Rahmen für 24 €, hier das kostenlose Anschauungsbeispiel.

Kurz zur Rechtslage, ohne die Details zu wiederholen: Die Pflicht zum Verzeichnis folgt aus § 6 Abs. 12 GefStoffV und gilt unabhängig von der Betriebsgröße, sofern nicht ausschließlich Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Abs. 13 vorliegen. Die vollständige Herleitung, die Ausnahme und die Pflegepflicht erklärt der Grundlagenbeitrag Gefahrstoffkataster – hier geht es um das Anschauungsbeispiel.

Das Beispielunternehmen: Kfz-Werkstatt Novak, 6 Beschäftigte

Damit die Einträge greifbar werden, arbeiten wir mit einem erfundenen, aber typischen Betrieb:

  • Kfz-Werkstatt Novak (Beispielname): Inhaber, vier Mechaniker, ein Auszubildender im dritten Lehrjahr
  • Tätigkeitsschwerpunkte: Wartung, Bremsenservice, Ölwechsel, Unfallinstandsetzung mit Lackierarbeiten, Klimaanlagenservice
  • Arbeitsorte: zwei Hebebühnen, Waschplatz, Batterieladeplatz, kleine Lackierkabine, Lager mit Gefahrstoffschrank

Der Inhaber gliedert sein Verzeichnis nach Arbeitsbereichen: Werkstatt/Hebebühnen, Batterieladeplatz, Waschplatz, Lackierkabine, Lager. Das Beispiel unten zeigt einen Ausschnitt über alle fünf Bereiche hinweg.

Für Kfz-Betriebe gibt es eine vollständige, bereits ausgefüllte Fassung mit 26 Stoffen als fertiges Produkt: Gefahrstoffverzeichnis für die Kfz-Werkstatt. Das Beispiel auf dieser Seite bleibt bewusst kürzer, weil es die Methode zeigen soll, nicht den vollständigen Bestand ersetzen.

Das ausgefüllte Muster: 8 Zeilen aus der Praxis

Nr.BezeichnungEinstufung (H-Sätze)MengenbereichArbeitsbereichSDB-Verweis
1Bremsenreiniger (Kohlenwasserstoffgemisch)H222, H319, H336bis 20 lWerkstatt, HebebühnenOrdner Lager, Reiter 1
2Batteriesäure (verdünnte Schwefelsäure)H314bis 60 lBatterieladeplatzOrdner Lager, Reiter 2
3Kühlerfrostschutz (Ethylenglykol-Gemisch)H302bis 200 lLager, WerkstattOrdner Lager, Reiter 3
4Kaltreiniger auf KohlenwasserstoffbasisH304, H411bis 60 lWaschplatzOrdner Lager, Reiter 4
5Altöl (gebrauchtes Motoröl)H304, H411bis 200 lÖlabscheider, LagerOrdner Lager, Reiter 5
6Unterbodenschutz (Spraydose)H222, H229bis 30 lWerkstattOrdner Lager, Reiter 6
7Karosserie-LackverdünnerH225, H319, H336, H411bis 40 lLackierkabineOrdner Lager, Reiter 7
8Kältemittel für KlimaserviceH280bis 20 kgKlimaservice-PlatzOrdner Lager, Reiter 8

Bezeichnungen, Einstufungen, Mengenbereiche und SDB-Verweise sind für den fiktiven Musterbetrieb frei erfunden und dienen nur der Veranschaulichung. Sie ersetzen keine eigene Bestandsaufnahme anhand der tatsächlichen Sicherheitsdatenblätter Ihres Betriebs.

Die 5 Pflichtangaben im Muster – und ihre Fundstelle

Jede Spalte des Musters lässt sich direkt auf eine Nummer in § 6 Abs. 12 Satz 2 GefStoffV zurückführen:

Spalte im MusterNummer in § 6 Abs. 12 Satz 2 GefStoffVWortlaut (Kurzfassung)
BezeichnungNr. 1Bezeichnung des Gefahrstoffs
Einstufung (H-Sätze)Nr. 2Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
MengenbereichNr. 3Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen
ArbeitsbereichNr. 4Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte gegenüber dem Gefahrstoff exponiert sein können
SDB-VerweisNr. 5Verweis auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter

Fundstelle: gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__6.html. Weitere Spalten, etwa ein internes Kürzel oder ein Einkaufsdatum, sind zulässig, aber nicht gefordert.

Warum die Zeilen so aussehen

Zeile 1 und 6: H-Sätze statt Piktogramme

Bremsenreiniger und Unterbodenschutz sind Sprühprodukte mit mehreren H-Sätzen gleichzeitig – entzündbar (H222/H225), reizend (H319) und mit Wirkung auf das Zentralnervensystem (H336, „kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen"). Das Muster trägt bewusst die H-Sätze aus Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts ein, nicht nur die Gefahrenpiktogramme: Zwei Produkte mit demselben Piktogramm können in der tatsächlichen Gefährdung weit auseinanderliegen, die H-Sätze differenzieren das.

Zeile 2: Ätzende Stoffe brauchen den größten Sicherheitsabstand im Blick

Batteriesäure mit H314 ist im Muster die Zeile mit der schwersten Einstufung – entsprechend liegt der Arbeitsbereich klar abgegrenzt auf den Batterieladeplatz, wo Augenspülstation und PSA bereitstehen müssen. Diese Verbindung zwischen Verzeichniszeile und Arbeitsbereich ist der eigentliche Zweck von § 6 Abs. 12 Nr. 4 GefStoffV: Sie zeigt, wo genau Schutzmaßnahmen ansetzen müssen, statt nur „irgendwo im Betrieb" zu gelten.

Zeile 4, 5 und 7: Wechselwirkung mit der Substitutionsprüfung

Kaltreiniger, Altöl und Lackverdünner tragen alle H411 („giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung") – ein typischer Auslöser für die Substitutionsprüfung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 GefStoffV: Gibt es für denselben Zweck ein Produkt ohne diese Einstufung? Das Ergebnis der Prüfung – Wechsel oder Verbleib mit Begründung – gehört als eigener Vermerk zur jeweiligen Verzeichniszeile, nicht in ein separates, unverbundenes Dokument.

Zeile 8: Nicht jeder Gefahrstoff ist eine Flüssigkeit

Das Kältemittel für den Klimaservice steht unter Druck (H280) und wird in Kilogramm statt Litern geführt. Das Muster macht bewusst sichtbar, dass Gase und Druckgase genauso ins Verzeichnis gehören wie Flüssigkeiten – ein Punkt, der in vielen selbst geführten Listen fehlt, weil er nicht im Lagerregal, sondern in der Klimaservice-Station steckt.

Warum der Mengenbereich mehr ist als eine Formalie

Der Mengenbereich in Spalte 3 hat einen zweiten Zweck, der im Kleinbetrieb oft übersehen wird: Er entscheidet mit, ob eine Lagerschwelle nach TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" erreicht wird. Bei Zeile 5 im Muster – Altöl bis 200 Liter – und Zeile 3 – Frostschutzgemisch bis 200 Liter – lohnt sich deshalb ein Blick auf die tatsächlich gleichzeitig gelagerte Menge: Werden mehrere wassergefährdende Flüssigkeiten im selben Lagerbereich zusammengefasst, zählt für die Schutzmaßnahmen (Auffangwanne, Abstand zu Zündquellen, Kennzeichnung) die Summe, nicht die einzelne Verzeichniszeile. Ein Verzeichnis, das nur die Einzelmengen führt, aber nie die Summe im Lager kontrolliert, unterschätzt das tatsächliche Risiko am Lagerort systematisch.

Muster, Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung: drei verschiedene Dokumente

Im Kleinbetrieb werden diese drei Dokumente häufig verwechselt, weil sie sich auf dieselben Stoffe beziehen, aber unterschiedliche Fragen beantworten. Das Sicherheitsdatenblatt ist die Herstellerinformation zu einem einzelnen Produkt – Abschnitt 2 liefert Einstufung und H-Sätze, die das Verzeichnis übernimmt. Das Verzeichnis selbst ist die betriebliche Gesamtübersicht mit Mengenbereich und Arbeitsbereich, wie im Muster oben. Die Betriebsanweisung Gefahrstoffe nach § 14 GefStoffV übersetzt das Ganze schließlich in eine konkrete Handlungsanweisung für die Beschäftigten am jeweiligen Arbeitsplatz – knapper, bildhafter und auf die tatsächliche Tätigkeit zugeschnitten, nicht auf den gesamten Betrieb. Alle drei Dokumente verweisen aufeinander, keines ersetzt ein anderes.

Pflege und Übertragung auf den eigenen Betrieb

Für die laufende Pflege gilt derselbe Rhythmus wie beim Gefahrstoffkataster selbst: ein Jahresdurchgang über den Bestand plus eine Aktualisierung bei jedem neuen Produkt. Für die Übertragung des Musters auf den eigenen Betrieb haben sich vier Regeln bewährt:

  1. Produkte nicht abschreiben, sondern prüfen. Nur Stoffe eintragen, die im eigenen Betrieb tatsächlich verwendet werden – nachgekaufte, aber nie benutzte Gebinde gehören nicht ins aktive Verzeichnis.
  2. Mengenbereich realistisch schätzen. Eine grobe, aber ehrliche Bandbreite ist besser als ein exakter Wert, der schon nach der nächsten Bestellung veraltet ist.
  3. Sicherheitsdatenblätter tatsächlich vorhalten. Ein Verweis auf ein SDB, das nicht mehr auffindbar ist, erfüllt § 6 Abs. 12 Nr. 5 GefStoffV nicht – die Ablage muss stimmen, bevor die Verweisspalte ausgefüllt wird.
  4. Bei Produktwechsel sofort abgleichen. Ändert sich als Ergebnis einer Substitutionsprüfung das Produkt, wird die Zeile im selben Zug aktualisiert – sonst laufen Verzeichnis und tatsächlicher Bestand auseinander.

Häufige Fragen zum Gefahrstoffverzeichnis-Muster

Darf ich das Muster unverändert für meinen Betrieb übernehmen?

Nein. Das Muster zeigt Struktur und Formulierung anhand einer fiktiven Kfz-Werkstatt – welche Gefahrstoffe tatsächlich in Ihrem Betrieb vorkommen, in welchen Mengen und in welchen Arbeitsbereichen, müssen Sie anhand Ihrer eigenen Sicherheitsdatenblätter und Ihres tatsächlichen Bestands ermitteln. Übernommene Zeilen zu Produkten, die es im Betrieb gar nicht gibt, fallen bei jeder Kontrolle sofort auf.

Welche Produkte gehören überhaupt ins Verzeichnis?

Alle Stoffe und Gemische mit mindestens einer Gefahreneinstufung nach der CLP-Verordnung, mit denen im Betrieb tatsächlich umgegangen wird – unabhängig von der Menge. Reine Verbrauchsgüter ohne Gefahrenkennzeichnung, etwa Frischwasser oder unbedenkliche Reinigungstücher, zählen nicht dazu. Im Zweifel entscheidet Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts: Steht dort mindestens ein H-Satz, gehört das Produkt ins Verzeichnis.

Worin unterscheidet sich das Verzeichnis vom Sicherheitsdatenblatt?

Das Sicherheitsdatenblatt ist die Information des Herstellers oder Lieferanten nach Art. 31 REACH-Verordnung zu einem einzelnen Produkt. Das Verzeichnis ist die eigene, betriebliche Übersicht über alle verwendeten Gefahrstoffe zusammen mit Mengenbereich und Arbeitsbereich – Angaben, die in keinem Sicherheitsdatenblatt stehen, weil sie vom jeweiligen Betrieb abhängen. Das Verzeichnis verweist auf die Datenblätter, ersetzt sie aber nicht.

Braucht jede Baustelle oder jedes Fahrzeug ein eigenes Verzeichnis?

Nein, notwendig ist ein Verzeichnis für den Betrieb. Praxistauglich ist trotzdem ein Auszug je Standort oder Fahrzeug: Welche der im betrieblichen Verzeichnis geführten Stoffe werden hier tatsächlich mitgeführt? Das hält den Zugriff vor Ort schlank, ohne eine zweite, eigenständige Dokumentationspflicht zu erzeugen.

Wie genau muss der Mengenbereich im Verzeichnis sein?

§ 6 Abs. 12 GefStoffV verlangt Mengenbereiche, keinen exakten Tageswert – eine realistische Bandbreite wie „bis 60 Liter“ genügt und ist praxistauglicher als ein Wert, der laufend veraltet. Wichtig ist, dass die Bandbreite zur tatsächlichen Lagermenge passt, weil sie unter anderem für die Lagerschwellen nach TRGS 510 herangezogen wird.

Muss ein Stoff, der in mehreren Arbeitsbereichen vorkommt, mehrfach eingetragen werden?

Praktikabler ist eine Zeile mit mehreren Arbeitsbereichen in der entsprechenden Spalte, wie im Muster bei Kühlerfrostschutz (Lager, Werkstatt) zu sehen. Entscheidend nach § 6 Abs. 12 Nr. 4 GefStoffV ist, dass alle Bereiche erfasst sind, in denen Beschäftigte exponiert sein können – ob als eine Zeile mit mehreren Bereichen oder als mehrere Zeilen desselben Stoffs, ist nicht vorgeschrieben.

Quellen

Dieser Beitrag erläutert die Vorgaben des § 6 GefStoffV anhand eines frei erfundenen Beispielbetriebs und ersetzt keine eigene Bestandsaufnahme im tatsächlichen Betrieb.

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