Gefährdungsbeurteilung GaLaBau: von der Motorsäge bis zur Verkehrssicherung

Die Gefährdungsbeurteilung im Garten- und Landschaftsbau ist das Verfahren, mit dem ein GaLaBau-Betrieb alle Risiken seiner Baustellen und seines Betriebshofs erfasst und mit Schutzmaßnahmen belegt – Motorgeräte mit rotierenden Werkzeugen, Vibrations- und Lärmbelastung, Kraftstoffe im Kanister, offene Baugruben und Arbeiten am fließenden Verkehr. Verpflichtet dazu ist nach § 5 ArbSchG jeder Arbeitgeber ab der ersten beschäftigten Person, Saisonkräfte und Aushilfen eingeschlossen. Das methodische Fundament – Schrittfolge, Bewertungslogik, Tabellenaufbau – liefert unser Leitartikel Gefährdungsbeurteilung Vorlage; hier geht es um die grüne Branche im Besonderen.

Besonderheit Nummer eins: die Belegschaft wechselt mit den Jahreszeiten

Kein Punkt prägt die GaLaBau-Beurteilung so stark wie der Faktor Mensch: Im Frühjahr stoßen Saisonkräfte dazu, oft ohne Branchenerfahrung, manchmal mit Sprachbarrieren. § 5 Abs. 3 ArbSchG zählt unzureichende Qualifikation und Unterweisung ausdrücklich zu den möglichen Gefährdungsquellen – im GaLaBau ist das keine Theorie, sondern Alltagsrealität. Die Beurteilung sollte deshalb festlegen: Welche Tätigkeiten dürfen Neulinge sofort ausführen, welche erst nach Einarbeitung, welche gar nicht? Wer führt die Erstunterweisung durch, in welcher Sprache, mit welchen Nachweisen? Ein bewährtes Modell ist die Staffelung – Woche eins nur Pflanz- und Pflegearbeiten ohne Motorgeräte, danach schrittweise Freigabe einzelner Maschinen nach dokumentierter Einweisung.

Motorgeräte: Kette, Klinge, Kreisel

Motorsäge, Freischneider, Heckenschere, Rasenmäher und Häcksler sind die Werkzeuge des Gewerks – und seine Hauptunfallquelle. Für jede Gerätegruppe braucht die Beurteilung eine Antwort auf drei Fragen: Wer darf damit arbeiten (Motorsägen etwa nur mit nachgewiesener Ausbildung), welche Schutzausrüstung ist Pflicht (Schnittschutzhose, Gesichts- und Gehörschutz, festes Schuhwerk), und welche Betriebsregeln gelten (Sicherheitsabstände, Zweipersonenregel bei Baumarbeiten, Stillstand des Werkzeugs vor jedem Transport)? Hinzu kommt die körperliche Dauerlast: Benzinbetriebene Handgeräte liegen beim Lärm häufig über dem oberen Auslösewert von 85 dB(A), ab dem Gehörschutz getragen werden muss; bereits ab 80 dB(A) ist er bereitzustellen. Für Hand-Arm-Vibrationen setzt die LärmVibrationsArbSchV den Auslösewert bei A(8) = 2,5 m/s² und den Expositionsgrenzwert bei 5 m/s² – wer täglich stundenlang den Freischneider führt, kann diese Schwellen erreichen. Gegenmittel: vibrationsgedämpfte Geräte, Akkutechnik, Pausenrotation und die Begrenzung der täglichen Einsatzdauer je Person.

Kraftstoffe auf der Baustelle: kleine Mengen, echte Risiken

Benzin und Sonderkraftstoffe reisen im GaLaBau täglich im Transporter mit. Die Beurteilung regelt das Betanken (nur bei abgekühltem Motor, nicht in geschlossenen Räumen, Verschütten vermeiden), die Behälterfrage (nur zugelassene, dicht schließende Kraftstoffkanister, gekennzeichnet), die Lagerung im Fahrzeug (gesichert, getrennt vom Fahrgastraum, kleine Mengen) und den Hautschutz beim Hantieren. Der Umstieg auf Gerätebenzin statt Tankstellenkraftstoff reduziert zusätzlich die Benzol-Belastung beim Umgang – eine Substitutionsmaßnahme, die in der Maßnahmenspalte gut aufgehoben ist. Ebenfalls dazu gehört das Verhalten beim Verschütten: Bindemittel an Bord, kontaminiertes Erdreich abtragen, keine Zündquellen.

Erdbau und Baugruben: wenn der Garten zur Tiefbaustelle wird

Teich, Zisterne, Stützmauer, Hangmodellierung – viele GaLaBau-Aufträge beinhalten Erdarbeiten mit Minibagger und Radlader. Damit übernimmt der Betrieb Pflichten, die man eher im Tiefbau vermutet: Vor dem ersten Löffelstich ist die Leitungsfrage zu klären (Auskunft der Versorger einholen, Suchschlitze statt Vollgas), Baugrubenwände sind je nach Tiefe und Bodenart zu böschen oder zu verbauen, und der Schwenkbereich des Baggers ist für Kollegen tabu. Maschinen dürfen nur Beschäftigte führen, die dafür beauftragt und eingewiesen sind – das gilt auf dem Betriebshof genauso: Wer dort mit Stapler oder Radlader Paletten und Schüttgüter bewegt, braucht eine dokumentierte Beauftragung; die Grundlagen dazu haben wir in der Unterweisung Gabelstapler zusammengefasst.

Arbeiten am Verkehrsraum: die Baustelle, die der Autofahrer streift

Pflegeflächen an Straßen, Kreisverkehre, Außenanlagen am Gehweg: Sobald Beschäftigte im oder am öffentlichen Verkehrsraum arbeiten, wird die Verkehrssicherung zur Schutzmaßnahme erster Ordnung. In die Beurteilung gehören die verkehrsrechtliche Anordnung der Behörde samt Regelplan, die korrekte Aufstellung von Absperrung und Beschilderung, Warnkleidung als Pflicht für alle im Gefahrenbereich und Regeln für das Auf- und Abbauen der Sicherung – denn gerade dabei passieren die Unfälle. Auch das Ein- und Aussteigen aus Fahrzeugen zur Verkehrsseite und das Arbeiten mit dem Rücken zum Verkehr sind klassische Beurteilungspunkte, die sich mit einfachen Verhaltensregeln entschärfen lassen.

Gefährdungstabelle Garten- und Landschaftsbau

TätigkeitGefährdungMaßnahmenbeispiel
Motorsägenarbeit am BodenSchnittverletzungen, RückschlagNur ausgebildete Personen; Schnittschutzkleidung; Zweipersonenregel
FreischneidereinsatzWeggeschleuderte Steine, Lärm, VibrationSicherheitsabstand; Visier und Gehörschutz; Einsatzzeiten begrenzen
Heckenschnitt an der LeiterAbsturz, SchnittverletzungStandsichere Aufstellung; Podestleiter oder Gerüstbock bevorzugen
HäckslerbetriebEinzug von GliedmaßenEinzugsöffnung nie mit der Hand beschicken; Stopfholz; Not-Aus prüfen
Betanken von GerätenBrand, HautkontaktMotor abkühlen lassen; zugelassene Kanister; Gerätebenzin verwenden
BaggerarbeitenGetroffene Leitungen, umstürzende MaschineLeitungsauskunft; Abstand zu Böschungskanten; Einweiser
Baugrube ab 1,25 m TiefeVerschüttung durch nachrutschendes ErdreichBöschen oder verbauen; keine senkrechten Wände ohne Sicherung
Straßenbegleitgrün pflegenAnfahren durch VerkehrVerkehrsrechtliche Anordnung; Absperrung; Warnkleidung
NatursteinarbeitenStaub beim Schneiden, LastenhandhabungNassschnitt; Hebehilfen; wechselnde Tätigkeiten
Pflanzenschutz und DüngungHautkontakt mit PräparatenNur sachkundige Anwender; Herstellervorgaben; Schutzhandschuhe
Arbeiten bei Hitze und SonneUV-Belastung, ÜberhitzungKopfschutz, Sonnenschutzmittel; Trinkwasser; Arbeitszeit anpassen
Alleinpflege abgelegener ObjekteFehlende Hilfe im NotfallMeldeintervalle vereinbaren; Mobiltelefon; kritische Arbeiten zu zweit

Zuständige Unfallversicherung: SVLFG

Garten- und Landschaftsbaubetriebe sind bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unfallversichert. Die SVLFG stellt für die grüne Branche eigene Präventionsmedien bereit – von Musterbeurteilungen über Betriebsanweisungen für Maschinen bis zu Seminaren speziell für den GaLaBau. Wer seine Beurteilung aufbaut, sollte diese Branchenhilfen als Abgleichsquelle nutzen: Sie zeigen, welche Themen die Aufsicht erwartet, ersetzen aber nicht die Anpassung an den eigenen Betrieb mit seinen konkreten Maschinen, Objekten und Leuten.

Betriebshof und Transport: die halbe Beurteilung spielt vor der Baustelle

Wer nur die Baustellen betrachtet, übersieht die Hälfte des Arbeitstags. Auf dem Betriebshof lagern Schüttgüter, Paletten, Maschinen und Kraftstoffe; hier wird gewartet, geschärft, repariert und beladen – jeweils mit eigenen Risiken. In die Beurteilung gehören die Werkstattecke (Trennschleifer, Kettenschärfgerät, Ölwechsel an Kleinmaschinen), die Lagerordnung (Kippsicherheit von Big Bags und Palettenstapeln, Verkehrswege zwischen Materialboxen) und das Kraftstofflager mit begrenzten Mengen und Auffangmöglichkeit. Der zweite Dauerbrenner ist der Transport: Anhänger mit Minibagger, Transporter voller Geräte, Grüngut auf der Ladefläche. Ladungssicherung ist kein Ordnungsthema, sondern Unfallverhütung – Zurrpunkte nutzen, Maschinen bremsen und verzurren, Werkzeuge in Halterungen statt lose im Laderaum, denn bei einer Vollbremsung wird die ungesicherte Motorsäge zum Geschoss. Dazu kommen Anhängerkunde (Stützlast, zulässige Gesamtmasse, Führerscheinklassen) und die Regel, dass Auf- und Abladen von Maschinen nur über geeignete Rampen und durch eingewiesene Fahrer erfolgt. Ein eigener GBU-Block „Hof und Transport“ mit sechs bis acht Zeilen deckt diesen Bereich sauber ab.

Praxisbeispiel: GaLaBau-Betrieb mit zwölf Beschäftigten und Saisonspitze

Ein Landschaftsbaubetrieb beschäftigt acht Festangestellte und stockt von April bis Oktober auf zwölf Köpfe auf. Die Inhaberin organisiert ihre Beurteilung deshalb zweigleisig: ein Stammdokument für alle wiederkehrenden Tätigkeiten, überprüft jeden Winter, plus ein Saisonstart-Modul, das jedes Frühjahr durchlaufen wird. Das Modul umfasst die Erstunterweisung der Neuen in zwei Sprachen, die gestaffelte Gerätefreigabe mit Unterschriftenliste, die Kontrolle der Schutzausrüstung nach dem Winter und die Prüfung aller Kanister und Geräte vor dem ersten Einsatz. Zwei reale Änderungen des Vorjahres flossen zusätzlich ein: Nach einem Beinaheunfall am Häcksler gilt eine strikte Stopfholz-Regel, und für ein abgelegenes Pflegeobjekt wurde ein Meldesystem mit fester Rückrufzeit eingeführt. So bleibt das Dokument lebendig, statt im Ordner zu altern.

Häufige Fragen aus der GaLaBau-Praxis

Muss ich Saisonkräfte wirklich in die Beurteilung aufnehmen?

Ja, sie sind Beschäftigte wie alle anderen – mit erhöhtem Schutzbedarf wegen fehlender Routine. Sinnvoll ist ein eigener Abschnitt, der Einarbeitung, Gerätefreigaben und Unterweisungssprache regelt. Gerade dieser Teil wird bei Unfalluntersuchungen zuerst angesehen.

Braucht jede Pflegebaustelle eine eigene Beurteilung?

Nein. Wiederkehrende Pflegeobjekte lassen sich über das Stammdokument plus ein kurzes Objektblatt abdecken, das Besonderheiten festhält – Hanglage, Verkehrsnähe, Stromleitungen im Baumbestand. Nur bei größeren Bauprojekten lohnt eine ausführlichere baustellenbezogene Ergänzung.

Wer darf im Betrieb die Motorsäge führen?

Nur Beschäftigte mit entsprechender Ausbildung und Beauftragung durch den Unternehmer. Die Beurteilung dokumentiert, wer diese Voraussetzung erfüllt und für welche Einsatzbereiche – Arbeiten am liegenden Holz sind anders zu bewerten als Abtragungen im Baum, die Spezialkenntnisse erfordern.

Wie gehe ich mit Hitzetagen um?

Als planbare Gefährdung: Sommerhitze und UV-Strahlung gehören als eigene Zeile in die Beurteilung, mit Maßnahmen wie vorgezogenem Arbeitsbeginn, Schattenpausen, Trinkwasser am Objekt und Kopfbedeckung. Wer das vorab regelt, muss an heißen Tagen nicht improvisieren.

Was gilt für Arbeiten in der Nähe von Freileitungen?

Abstand halten und im Zweifel den Netzbetreiber einschalten – insbesondere bei Baumarbeiten und beim Einsatz von Hebetechnik. Die Beurteilung sollte festlegen, dass Objekte mit Leitungsnähe vor Arbeitsbeginn gesondert bewertet werden und wer diese Bewertung vornimmt.

Quellen

Redaktionsstand: Juli 2026. Der Beitrag fasst die typischen GBU-Themen der grünen Branche zusammen; die konkrete Bewertung einzelner Objekte und Maschinen erfolgt im Betrieb – mit Rückhalt durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsangebote der SVLFG.

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