Betriebsanweisung Schweißrauch: Inhalte, Schutzmaßnahmen, Muster
Eine Betriebsanweisung Schweißrauch dokumentiert schriftlich, wie in Ihrem Betrieb mit den beim Schweißen, Schneiden und verwandten Verfahren freigesetzten Rauchen und Gasen umzugehen ist. Sie ist eine Gefahrstoff-Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV – denn anders als bei Winkelschleifer oder Leiter geht die Gefährdung hier nicht vom Gerät aus, sondern von den Stoffen, die beim Prozess entstehen. Schweißrauche bestehen aus gasförmigen und partikelförmigen Gefahrstoffen; je nach Werkstoff und Zusatzmaterial können darin krebserzeugende Bestandteile stecken, allen voran Chrom(VI)-Verbindungen aus chromhaltigen Elektroden und Nickeloxide beim Schweißen nickelhaltiger Werkstoffe. Beide sind mit anerkannten Berufskrankheiten verknüpft, vor allem Lungenkrebs. Das maßgebliche technische Regelwerk ist die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten" (Fassung 2020).
Für Metallbauer, Schlosser, Landmaschinenmechaniker und SHK-Betriebe mit Schweißarbeitsplatz ist diese Betriebsanweisung damit keine Kür, sondern Kernbestandteil der Gefahrstoff-Dokumentation – neben den Anweisungen für die verwendeten Gase und Chemikalien, die im Beitrag Betriebsanweisung Gefahrstoffe grundsätzlich erklärt werden.
Was im Schweißrauch steckt – und wovon die Menge abhängt
Wie gefährlich der Rauch ist, bestimmen drei Faktoren: das Verfahren, der Grundwerkstoff und der Zusatzwerkstoff. Ein paar Anhaltspunkte für die Gefährdungsbeurteilung:
- Verfahren: Das WIG-Schweißen setzt vergleichsweise wenig Rauch frei; Lichtbogenhandschweißen und Verfahren mit Fülldraht liegen deutlich darüber. Die TRGS 528 macht die Wahl emissionsarmer Verfahren deshalb zur bevorzugten technischen Maßnahme.
- Werkstoff: Beim Schweißen hochlegierter, chromnickelhaltiger Stähle entstehen Rauche mit Chrom(VI)-Verbindungen und Nickeloxiden – hier ist die Gefährdung am höchsten einzustufen. Unlegierter Baustahl erzeugt vor allem Eisenoxide, die die Atemwege und die Lunge belasten.
- Beschichtungen und Verunreinigungen: Verzinkte, lackierte oder ölige Oberflächen liefern zusätzliche Schadstoffe in den Rauch – Beschichtungen im Nahtbereich vor dem Schweißen entfernen ist deshalb eine der wirksamsten und billigsten Maßnahmen überhaupt.
Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach TRGS 528
Die TRGS 528 gibt eine klare Reihenfolge vor, in der Maßnahmen zu prüfen sind – Atemschutz steht bewusst am Ende, nicht am Anfang:
| Rang | Maßnahme | Beispiele aus der Praxis |
|---|---|---|
| 1 | Substitution | Fügeverfahren ohne Rauchemission prüfen: Clinchen, Nieten, Schrauben, Kleben; Automatisierung in geschlossenen Systemen |
| 2 | Emissionsarme Verfahren und Parameter | WIG statt Elektrode, optimierte Schweißparameter, gereinigte Nahtbereiche |
| 3 | Absaugung an der Entstehungsstelle | Brennerintegrierte Absaugung, nachführbarer Absaugarm, Schweißtisch mit Rückwandabsaugung |
| 4 | Raumlüftung | Technische Hallenlüftung als Ergänzung – ersetzt die Erfassung an der Quelle nicht |
| 5 | Organisatorische Maßnahmen | Wenige Beschäftigte exponieren, Expositionszeiten begrenzen, Schweißplätze abtrennen |
| 6 | Persönliche Schutzausrüstung | Atemschutz, z. B. belüftete Schweißerhelme mit Partikelfilter, wenn die vorgelagerten Stufen nicht ausreichen |
Am wirkungsvollsten ist die Erfassung des Rauchs direkt dort, wo er entsteht – bevor er die Atemzone des Schweißers erreicht. Ein Absaugarm nützt allerdings nur, wenn er konsequent nachgeführt wird: In der Betriebsanweisung sollte deshalb ausdrücklich stehen, dass die Erfassungseinrichtung bei jedem Positionswechsel mitzuführen ist.
So bauen Sie die Betriebsanweisung Schweißrauch auf
Als Gefahrstoff-Betriebsanweisung folgt das Dokument der Gliederung der TRGS 555. Beispielformulierungen für einen Metallbaubetrieb:
- Arbeitsbereich und Tätigkeit: Schweißarbeitsplätze in der Werkstatt und Montageschweißungen; MAG-, WIG- und E-Hand-Schweißen.
- Gefahrstoffbezeichnung: Schweißrauche und -gase, entstehend beim Schweißen von un-, niedrig- und hochlegierten Stählen.
- Gefahren für Mensch und Umwelt: Belastung der Atemwege und der Lunge durch Schweißrauchpartikel; beim Schweißen chrom- oder nickelhaltiger Werkstoffe krebserzeugende Bestandteile (Chrom(VI)-Verbindungen, Nickeloxide) im Rauch; Reizgase.
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln: Absaugung einschalten und nachführen; Beschichtungen im Schweißbereich entfernen; in engen Räumen nur mit wirksamer Lüftung bzw. Atemschutz arbeiten; Kopf aus der Rauchfahne halten; am Schweißplatz nicht essen und trinken.
- Verhalten im Gefahrenfall: Bei Ausfall der Absaugung Arbeit unterbrechen und melden; bei Atembeschwerden Arbeitsplatz verlassen, Frischluft.
- Erste Hilfe: Bei anhaltenden Beschwerden nach Rauchexposition ärztliche Abklärung; Ersthelfer und Notruf eintragen. Achtung, verwandtes Thema: Nach dem Schweißen verzinkter Teile auftretendes „Zinkfieber" (grippeähnliche Symptome) ärztlich abklären lassen und dem Vorgesetzten melden.
- Entsorgung: Abgesaugte Stäube und Filter aus der Schweißrauchabsaugung nicht in den Hausmüll; Herstellerangaben und kommunale Vorgaben für die Entsorgung beachten.
Absaugtechnik im Alltag: gekauft ist nicht gleich wirksam
Zwischen der Investition in eine Schweißrauchabsaugung und ihrer tatsächlichen Schutzwirkung liegt der Betriebsalltag. Drei Stellschrauben entscheiden darüber, ob die Technik hält, was das Datenblatt verspricht:
- Erfassungsabstand: Die Wirksamkeit eines Absaugarms fällt mit der Entfernung rapide ab. Als Faustregel für die Unterweisung: Die Haube gehört so nah an die Schweißstelle, wie es die Arbeit zulässt – und nach jedem Nahtwechsel wird nachgeführt. Ein Arm, der seit dem Morgen in derselben Ecke hängt, ist Dekoration.
- Wartung: Zugesetzte Filter und undichte Schlauchverbindungen senken die Absaugleistung schleichend. Filterwechselintervalle nach Herstellerangabe festlegen, Zuständigkeit benennen, Wechsel dokumentieren – das gehört in den Instandhaltungsteil Ihrer betrieblichen Organisation.
- Ablufteinleitung: Gereinigte Luft sollte nach Möglichkeit nicht ungeprüft in den Arbeitsraum zurückgeführt werden, wenn krebserzeugende Bestandteile im Rauch zu erwarten sind – die Anforderungen dazu ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Gerätespezifikationen.
In der Betriebsanweisung reicht dafür ein knapper Absatz („Absaugung vor Arbeitsbeginn auf Funktion prüfen, Mängel sofort melden") – die Details regelt der Wartungsplan.
Kopf aus der Rauchfahne: die Rolle der Schweißposition
Neben aller Technik entscheidet die Körperhaltung mit über die Belastung. Wer direkt über der Naht hängt, atmet mitten in der aufsteigenden Rauchsäule; schon eine aufrechtere Position oder ein seitlich versetzter Standpunkt reduziert die eingeatmete Menge spürbar. In Zwangslagen – Überkopfarbeiten, Schweißen in Behältern oder unter Fahrzeugen – ist dieser einfache Ausweg versperrt; genau dort müssen Absaugung und Atemschutz umso konsequenter greifen. Die Verhaltensregel „Kopf aus der Rauchfahne halten" verdient deshalb eine eigene Zeile in der Betriebsanweisung und einen festen Platz in jeder Unterweisung.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und besondere Personengruppen
Wo regelmäßig geschweißt wird, gehört die arbeitsmedizinische Vorsorge auf den Zettel: Je nach Exposition kommen Pflicht- oder Angebotsvorsorge in Betracht – die Zuordnung trifft Ihr Betriebsarzt anhand der Gefährdungsbeurteilung. Zwei Gruppen verdienen gesonderte Aufmerksamkeit: Für Jugendliche gelten Beschäftigungsbeschränkungen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Ausnahmen sind an Ausbildungszweck und Aufsicht gebunden. Und werdende Mütter dürfen Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen nicht ausüben – das muss der Betrieb ab Bekanntwerden der Schwangerschaft organisatorisch sicherstellen.
Unterweisung: das Thema Rauch gehört in jede Schweißerunterweisung
Nach § 14 Abs. 2 GefStoffV wird anhand der Betriebsanweisung mündlich unterwiesen – erstmals vor Tätigkeitsbeginn, dann mindestens jährlich, jeweils mit dokumentierter Teilnahme. Verbinden Sie die Rauch-Unterweisung mit den übrigen Schweißthemen (Brandschutz, Blendung, Gasflaschen) zu einem Termin. Ein wirksamer Einstieg: das Absaug-Experiment – einmal mit, einmal ohne eingeschaltete Erfassung schweißen und die Rauchfahne beobachten. Danach diskutiert niemand mehr über den Sinn des Nachführens. Formale Grundlagen und Aufbau von Betriebsanweisungen finden Sie im Überblick Betriebsanweisung, das Anpassen von Mustern erklärt Betriebsanweisung-Vorlage.
FAQ zur Betriebsanweisung Schweißrauch
Ist Schweißrauch wirklich krebserzeugend?
Schweißrauche werden von den Unfallversicherungsträgern als giftig, krebserzeugend oder atemwegs- und lungenbelastend beschrieben – wie stark, hängt von Verfahren und Werkstoff ab. Als krebserzeugend eingestufte Bestandteile sind insbesondere Chrom(VI)-Verbindungen aus chromhaltigen Zusatzwerkstoffen und Nickeloxide beim Schweißen nickelhaltiger Materialien relevant. Deshalb: Exposition minimieren, unabhängig vom Werkstoff.
Ich schweiße nur selten – brauche ich trotzdem eine Betriebsanweisung?
Sobald Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffexposition ausüben, verlangt § 14 GefStoffV eine Betriebsanweisung, die vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegt. Die Häufigkeit beeinflusst die Maßnahmenauswahl in der Gefährdungsbeurteilung, nicht die Pflicht zum Dokument. Gelegenheitsschweißer profitieren sogar besonders, weil ihnen Routine im Umgang mit Absaugung und Lüftung fehlt.
Reicht ein Ventilator oder das offene Hallentor als Lüftung?
Nein. Freie Lüftung verdünnt den Rauch bestenfalls, erfasst ihn aber nicht an der Quelle – die TRGS 528 setzt die Absaugung an der Entstehungsstelle klar vor die Raumlüftung. Verwirbelte Luft kann die Rauchfahne sogar direkt in die Atemzone treiben. Hallenlüftung ist eine Ergänzung, kein Ersatz.
Wann ist beim Schweißen Atemschutz Pflicht?
Wenn Substitution, emissionsarme Verfahren, Absaugung und Lüftung die Exposition nicht ausreichend senken – typisch bei Montageschweißungen in engen oder schlecht belüfteten Bereichen. Geeignet sind z. B. gebläseunterstützte Schweißerhelme mit Partikelfilter. Die konkrete Auswahl gehört in Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung.
Gilt die Betriebsanweisung auch fürs Brennschneiden und Löten?
Die TRGS 528 erfasst schweißtechnische Arbeiten im weiteren Sinn – neben dem Schweißen auch thermisches Schneiden und verwandte Verfahren, bei denen Rauche und Gase entstehen. Ob Sie eine gemeinsame oder getrennte Betriebsanweisungen erstellen, hängt davon ab, wie unterschiedlich die Gefährdungen und Maßnahmen in Ihrem Betrieb ausfallen.
Quellen
- TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten" (BAuA, Fassung 2020): baua.de – TRGS 528
- § 14 GefStoffV – Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten: gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__14.html
- DGUV „Arbeit & Gesundheit": Schädliche Rauche beim Schweißen absaugen: aug.dguv.de – Schweißrauche absaugen
- DGUV Forum 4/2020: Gefahrstoffe bei schweißtechnischen Arbeiten: forum.dguv.de – Gefahrstoffe beim Schweißen
- TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (BAuA): baua.de – TRGS 555
Redaktionsstand: Juli 2026. Der Beitrag dient der fachlichen Orientierung; verbindliche Einschätzungen für den konkreten Schweißarbeitsplatz treffen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.