Lithium-Akkus im Handwerksbetrieb transportieren: intakt und defekt
Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am
Rechtsstand: ADR 2025 · GGVSEB i.d.F. v. 26.08.2026 · RSEB v. 19.06.2025 · GbV i.d.F. v. 19.06.2025
Wechselakkus für Bohrmaschine, Säge und Absaugung fahren in jedem Transporter mit. Solange sie intakt sind, ist der Fall überschaubar. Sobald ein Akku beschädigt oder defekt ist, ändert sich die Rechtslage grundlegend — und zwar so weit, dass die üblichen Freistellungen entfallen können.

Intakte Akkus: Sondervorschrift 188
Sondervorschrift 188 beschreibt die Bedingungen freigestellter Versandstücke. Die Grenzen sind: Zelle Lithium-Metall höchstens 1 g Lithium; Zelle Lithium-Ionen oder Natrium-Ionen höchstens 20 Wh; Batterie Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium gesamt; Batterie Lithium-Ionen oder Natrium-Ionen höchstens 100 Wh, wobei die Wattstunden außen auf dem Gehäuse angegeben sein müssen; Versandstück höchstens 30 kg brutto. Hinzu kommen der Kurzschlussschutz, eine feste Außenverpackung, der Falltest aus 1,2 m und das Lithiumbatterie-Kennzeichen nach 5.2.1.9 mit engen Ausnahmen. Neu mit ADR 2025: Die Sondervorschrift erfasst auch Natrium-Ionen, also UN 3551 und 3552.
Die RSEB nennt in Nr. 1-4.1 Lithiumbatterien als Ersatzbatterien für den Betrieb der eigenen Maschinen ausdrücklich als Beispiel für die Handwerkerregelung.
Defekte Akkus: Sondervorschrift 376
Sondervorschrift 376 unterscheidet zwei Fälle. Nicht kritisch beschädigte oder defekte Zellen und Batterien fallen unter die Verpackungsanweisung P908 beziehungsweise LP904. Kritische Zellen und Batterien fallen unter P911 beziehungsweise LP906 oder unter behördlich genehmigte alternative Bedingungen. In beiden Fällen zwingend sind die Aufschrift auf dem Versandstück „BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-IONEN-BATTERIEN“ — entsprechend für Lithium-Metall und Natrium-Ionen — und der Eintrag „Beförderung nach Sondervorschrift 376“ im Beförderungspapier.
Ein defekter Akku ist nie ein freigestelltes Versandstück nach SV 188: SV 188 verlangt die Typkonformität nach 2.2.9.1.7.1 a), die SV 376 gerade verneint.
Der zentrale Punkt: SV 677 und Beförderungskategorie 0
Mit ADR 2025 ist Sondervorschrift 677 neu. Sie ordnet kritisch beschädigte oder defekte Zellen und Batterien der Beförderungskategorie 0 zu; im Beförderungspapier ist der Vermerk um „Beförderungskategorie 0“ zu ergänzen. Die Folge ist einschneidend: Kategorie 0 bedeutet eine höchstzulässige Menge je Beförderungseinheit von null. Damit ist die Freistellung nach 1.1.3.6 unerreichbar — und weil 1.1.3.1 c die Einhaltung der 1.1.3.6-Mengen voraussetzt, greift auch die Handwerkerregelung nicht. Es gilt das volle ADR. Auch § 2 Abs. 1 Nr. 2 GbV klammert die Beförderungskategorie 0 ausdrücklich aus, siehe Gefahrgutbeauftragter im Handwerksbetrieb.
Offen: die nicht-kritischen Fälle
Ob nicht-kritisch defekte Batterien, also die Fälle von P908 beziehungsweise LP904, unter der Handwerkerregelung mitgeführt werden dürfen, ist nicht geklärt. Diese Seite bejaht es nicht und verneint es nicht: Der Fall erfordert eine gefahrgutrechtliche Prüfung im Einzelfall.
Praxis im Betrieb
Praktisch heißt das: intakte Akkus im Fahrzeug gegen Kurzschluss und Beschädigung geschützt und gesichert mitführen; beschädigte Akkus nicht einfach in die Werkzeugkiste legen, sondern getrennt behandeln und vor jeder Fahrt klären, ob ein kritischer Zustand vorliegt. Für die Beschäftigten passt dazu die Unterweisung Lithium-Akkus.
Rechtsgrundlagen
| Thema | Fundstelle |
|---|---|
| Freigestellte Versandstücke, Grenzwerte, Kennzeichen | ADR Sondervorschrift 188, 5.2.1.9 |
| Typkonformität als Voraussetzung von SV 188 | ADR 2.2.9.1.7.1 a) |
| Beschädigte oder defekte Zellen und Batterien | ADR Sondervorschrift 376, P908/LP904, P911/LP906 |
| Zuordnung zur Beförderungskategorie 0 | ADR Sondervorschrift 677 |
| Höchstmengen je Beförderungseinheit | ADR 1.1.3.6 |
| Voraussetzung der Handwerkerregelung | ADR 1.1.3.1 Buchstabe c |
| Beförderungskategorie 0 ausgeklammert | § 2 Abs. 1 Nr. 2 GbV |
Häufige Fragen
Welche Grenzen gelten für freigestellte Versandstücke nach SV 188?
Zelle Lithium-Metall höchstens 1 g Lithium; Zelle Lithium-Ionen oder Natrium-Ionen höchstens 20 Wh; Batterie Lithium-Metall höchstens 2 g Lithium gesamt; Batterie Lithium-Ionen oder Natrium-Ionen höchstens 100 Wh mit Wattstunden-Angabe außen auf dem Gehäuse; Versandstück höchstens 30 kg brutto. Hinzu kommen Kurzschlussschutz, feste Außenverpackung, Falltest aus 1,2 m und das Lithiumbatterie-Kennzeichen nach 5.2.1.9 mit engen Ausnahmen.
Sind Natrium-Ionen-Batterien erfasst?
Mit ADR 2025 erfasst Sondervorschrift 188 auch Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien (UN 3551 und 3552).
Wie ist ein defekter Akku zu verpacken?
Nach Sondervorschrift 376 gilt für nicht kritische Zellen und Batterien die Verpackungsanweisung P908 beziehungsweise LP904, für kritische P911 beziehungsweise LP906 oder behördlich genehmigte alternative Bedingungen.
Was muss auf Versandstück und Beförderungspapier stehen?
Zwingend sind die Aufschrift „BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-IONEN-BATTERIEN“ — entsprechend für Lithium-Metall und Natrium-Ionen — sowie der Eintrag „Beförderung nach Sondervorschrift 376“ im Beförderungspapier. Bei kritischen Batterien ist der Vermerk nach Sondervorschrift 677 um „Beförderungskategorie 0“ zu ergänzen.
Kann ein defekter Akku ein freigestelltes Versandstück nach SV 188 sein?
Nein. SV 188 verlangt die Typkonformität nach 2.2.9.1.7.1 a), die SV 376 gerade verneint.
Darf ein kritisch defekter Akku unter der Handwerkerregelung mitfahren?
Nein. Sondervorschrift 677 ordnet kritisch beschädigte oder defekte Batterien der Beförderungskategorie 0 zu. Deren höchstzulässige Menge je Beförderungseinheit ist null, damit ist 1.1.3.6 unerreichbar, und weil 1.1.3.1 c die Einhaltung dieser Mengen voraussetzt, greift auch die Handwerkerregelung nicht. Es gilt das volle ADR.
Quellen
Quellen
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