Betriebsanweisung Epoxidharz
Eine Betriebsanweisung für Epoxidharz ist die schriftliche Anweisung des Arbeitgebers für alle Arbeiten mit Epoxidharz-Systemen – vom Beschichten des Garagenbodens über das Verkleben von Fliesen bis zur Rissverpressung. Sie ist Pflicht nach § 14 Gefahrstoffverordnung, denn Epoxidharze haben es in sich: Die BG BAU stuft sie als Stoffe mit „hoher allergener Potenz" ein, die „sehr schnell zu Hautallergien führen" können – und nennt sie einen der häufigsten Auslöser berufsbedingter allergischer Hauterkrankungen in der Bauwirtschaft. Wer einmal sensibilisiert ist, kann in der Regel nicht mehr mit diesen Stoffen arbeiten und muss häufig sogar den Beruf wechseln.
Genau deshalb gehört die Epoxidharz-Betriebsanweisung zu den wichtigsten Aushängen in Boden-, Beschichtungs-, Fliesen- und Betonsanierungsbetrieben. Dieser Beitrag erklärt die Gefahren, die richtige PSA samt Handschuh-Thematik und liefert Beispielinhalte für jeden Abschnitt der TRGS-555-Gliederung. Die Grundlagen finden Sie im Überblick Betriebsanweisung und unter Betriebsanweisung Gefahrstoffe.
Warum Epoxidharz so gefährlich für die Haut ist
Epoxidharz-Systeme bestehen meist aus zwei Komponenten: einem Harz und einem Härter, die erst auf der Baustelle gemischt werden. Solange das Gemisch nicht vollständig ausgehärtet ist, sind die reaktiven Bestandteile hautgefährdend:
- Sensibilisierung: Epoxidharz-Bestandteile können bei Hautkontakt eine Allergie auslösen. Die Sensibilisierung ist nicht heilbar – einmal Allergiker, immer Allergiker. Sensibilisierte Personen reagieren nach Angaben der BG BAU teils schon auf geringste Spuren und auch auf luftgetragene Bestandteile.
- Reizung und Verätzung: Härter (meist Amine) wirken zusätzlich reizend bis ätzend; erste Anzeichen sind Rötungen der Haut.
- Der Kontaktweg ist fast immer die Haut: Die reaktiven Bestandteile sind wenig flüchtig – das wesentliche Risiko entsteht laut BG BAU durch direkten Hautkontakt, etwa über verschmutzte Handschuhe, Werkzeuggriffe, Knieflächen oder verschmierte Gebinderänder. Bei Sprüh- und Heißverarbeitung können zusätzlich Dämpfe und Aerosole relevant werden.
- Besonderheit Reaktivverdünner: Manche Systeme enthalten reproduktionstoxische Reaktivverdünner (Kennzeichnung H360F) – daraus folgen Beschäftigungsverbote für schwangere Mitarbeiterinnen nach dem Mutterschutzgesetz. Prüfen Sie die Kennzeichnung Ihres konkreten Produkts.
Für die Betriebsanweisung heißt das: Der Schwerpunkt liegt auf konsequentem Hautschutz und sauberem Arbeiten – nicht auf Atemschutz-Exotik.
PSA bei Epoxidharz: Handschuhe sind der Knackpunkt
Der wichtigste Baustein ist der richtige Schutzhandschuh – und hier wird am meisten falsch gemacht. Die BG BAU weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht alle Handschuhe beständig gegen Epoxidharze sind, und veröffentlicht eine Liste geprüfter, geeigneter Handschuhe.
Worauf es ankommt:
- Chemikalienschutzhandschuhe statt Einweg-Untersuchungshandschuhe: Dünne Einmalhandschuhe sind für längeren Kontakt mit Harz und Härter in der Regel nicht ausgelegt. Maßgeblich ist die Durchbruchzeit – die Zeit, nach der der Stoff das Handschuhmaterial durchdringt. Sie hängt von Material, Schichtdicke und dem konkreten Produkt ab und steht in den Herstellerangaben des Handschuhs bzw. in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts.
- Nitril ist die übliche Wahl – aber in ausreichender Schichtdicke und nur mit nachgewiesener Beständigkeit für das verwendete Epoxidsystem. Nutzen Sie die Handschuhliste der BG BAU oder die Freigabe des Harzherstellers.
- Handschuhe wechseln: Verschmutzte oder benetzte Handschuhe rechtzeitig tauschen – ein durchtränkter Handschuh presst den Stoff regelrecht an die Haut. Innen verschmutzte Handschuhe sofort entsorgen.
- Dazu gehören: Schutzbrille (Spritzgefahr, Härter ätzend), langärmelige Arbeitskleidung, bei knienden Tätigkeiten undurchlässiger Knieschutz, bei Sprühverarbeitung Atemschutz nach Herstellerangabe.
Wie Sie die PSA-Benutzung generell unterweisen, zeigt der Beitrag Unterweisung PSA.
Der Hautschutzplan: Pflichtbaustein neben der Betriebsanweisung
Zu jedem Epoxidharz-Arbeitsplatz gehört ein Hautschutzplan als Aushang – klassisch in drei Spalten:
| Baustein | Wann | Was |
|---|---|---|
| Hautschutz | Vor der Arbeit und nach Pausen | Hautschutzmittel gemäß Plan auf saubere Haut auftragen (abgestimmt auf das Tragen von Handschuhen) |
| Hautreinigung | Bei Verschmutzung, vor Pausen, nach Arbeitsende | Milde Reinigungsmittel; niemals Verdünnung, Aceton oder andere Lösemittel auf der Haut |
| Hautpflege | Nach der Reinigung, nach Arbeitsende | Rückfettende Pflegecreme zur Regeneration der Hautbarriere |
Wichtig: Frische Harz- oder Härterspritzer sofort von der Haut entfernen und die Stelle schonend reinigen. Bei Hautrötungen, Juckreiz oder Bläschen nicht abwarten, sondern zum Haut- oder Betriebsarzt – die BG BAU empfiehlt, jeden Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung ärztlich abklären zu lassen.
Entschärfen statt nur schützen: Produktauswahl und Hilfen der BG BAU
Bevor Sie nur auf PSA setzen, lohnt der Blick auf das Produkt selbst – Substitutionsprüfung gehört ohnehin zur Gefährdungsbeurteilung:
- Sensibilisierungsärmere Systeme wählen: Im Rahmen eines DGUV-Forschungsprojekts wurden Epoxidharz-Inhaltsstoffe nach ihrer hautsensibilisierenden Wirkstärke bewertet; die BG BAU veröffentlicht dazu eine Liste eingestufter sensibilisierender Inhaltsstoffe (EIS-Liste). Neuere Systeme auf Basis von Präpolymeren zeigen nach BG-BAU-Angaben ein geringeres sensibilisierendes Potenzial als die klassischen Ausgangssubstanzen. Fragen Sie Ihren Lieferanten gezielt nach solchen Produkten.
- Schulungsangebote nutzen: Die BG BAU stellt eine Schulungs-App bereit, die die notwendigen Schutzmaßnahmen für einzelne Arbeitsschritte mit Epoxidharzen beschreibt – gut geeignet als Ergänzung Ihrer jährlichen Unterweisung.
- Handschuhliste als Einkaufshilfe: Die veröffentlichte Liste geeigneter Handschuhe nimmt Ihnen die Materialrecherche ab – kaufen Sie nur, was dort oder in der Herstellerfreigabe für Ihr Produkt steht.
Diese Auswahlentscheidungen dokumentieren Sie in der Gefährdungsbeurteilung; in der Betriebsanweisung landet das Ergebnis: das konkrete Produkt und die konkrete PSA.
Beispielinhalte je TRGS-555-Abschnitt
So können die 7 Punkte einer Epoxidharz-Betriebsanweisung aussehen – anzupassen an Ihr konkretes Produkt (Sicherheitsdatenblatt!) und Ihre Gefährdungsbeurteilung:
1. Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit: Baustelle/Werkstatt – Anmischen und Verarbeiten von 2K-Epoxidharz (Bodenbeschichtung, Verklebung, Verpressung).
2. Gefahrstoff (Bezeichnung): Handelsname des Systems, getrennt für Komponente A (Harz) und Komponente B (Härter); gefahrbestimmende Bestandteile laut SDB benennen (z. B. „enthält Epoxidharz aus Bisphenol A").
3. Gefahren für Mensch und Umwelt: Kann allergische Hautreaktionen verursachen – Sensibilisierung ist dauerhaft und kann zur Berufsaufgabe zwingen. Reizt Haut und Augen; Härter kann Verätzungen verursachen. Je nach Produkt umweltgefährdend. H-Sätze und Piktogramme des konkreten Produkts aus dem SDB übernehmen (im Wortlaut oder verständlich umschrieben).
4. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln:
- Hautkontakt mit Harz, Härter und frischem Gemisch unbedingt vermeiden; nicht in benetzte Flächen fassen oder knien.
- Geprüfte Chemikalienschutzhandschuhe tragen (Freigabe laut BG-BAU-Handschuhliste bzw. SDB); benetzte Handschuhe sofort wechseln.
- Schutzbrille beim Anmischen und Verarbeiten des Härters; langärmelige Kleidung, ggf. Einwegoverall und undurchlässiger Knieschutz.
- Komponenten nur in belüfteten Bereichen und exakt nach Herstellerangabe mischen; Gebinderänder sauber halten, Rührwerkzeug ablegen ohne Verschmieren.
- Hautschutzplan einhalten; am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen; vor Pausen Hände reinigen.
- Schwangere dürfen mit Produkten mit reproduktionstoxischen Bestandteilen (z. B. H360F) nicht arbeiten – Kennzeichnung prüfen, Vorgesetzten informieren.
5. Verhalten im Gefahrenfall: Verschüttetes Material mit Spachtel und saugfähigem Material aufnehmen, nicht mit bloßen Händen; Reste nicht in Boden oder Abwasser gelangen lassen. Größere Mengen Härter: Bereich lüften, PSA tragen. Brandbekämpfung nach SDB (in der Regel Schaum, CO₂ oder Pulver); Notruf 112.
6. Erste Hilfe: Nach Hautkontakt Material sofort entfernen, Haut schonend mit Wasser und milder Seife reinigen – keine Lösemittel. Nach Augenkontakt (v. a. Härter!) sofort mehrere Minuten mit Wasser spülen, Augenarzt aufsuchen. Bei Hautrötung, Juckreiz oder Ekzem Arzt aufsuchen und Vorgesetzten informieren. Ersthelfer und Notrufnummern eintragen.
7. Sachgerechte Entsorgung: Nicht ausgehärtete Harz- und Härterreste sowie benetzte Gebinde, Handschuhe und Tücher als gefährlichen Abfall sammeln (gekennzeichnete Behälter); vollständig ausgehärtetes Material kann in der Regel als Baustellenabfall entsorgt werden – Angaben des SDB und des Entsorgers beachten.
Unterweisung: Ohne sie nützt der beste Aushang nichts
Gerade beim Thema Epoxid-Allergie entscheidet das Verhalten im Detail – verschmierte Griffe, der schnelle Griff ohne Handschuh, das Knien in frischer Beschichtung. Nach § 14 Abs. 2 GefStoffV müssen Sie Ihre Mitarbeiter anhand der Betriebsanweisung mündlich unterweisen: vor der ersten Tätigkeit und danach mindestens jährlich, dokumentiert mit Unterschrift der Unterwiesenen. Wie Sie ein Muster sauber an Ihren Betrieb anpassen, lesen Sie unter Betriebsanweisung-Vorlage.
Häufige Fragen zur Betriebsanweisung Epoxidharz
Ist für Epoxidharz eine Betriebsanweisung Pflicht?
Ja. Epoxidharz-Systeme sind als Gefahrstoffe gekennzeichnet (u. a. hautsensibilisierend und reizend). Damit gilt § 14 GefStoffV: schriftliche Betriebsanweisung, zugänglich am Arbeitsplatz, plus mündliche Unterweisung vor der Tätigkeit und danach mindestens jährlich.
Wie gefährlich ist Epoxidharz wirklich?
Die BG BAU nennt Epoxidharze einen der häufigsten Auslöser berufsbedingter allergischer Hauterkrankungen in der Bauwirtschaft. Eine einmal erworbene Sensibilisierung bleibt dauerhaft bestehen – Betroffene können in der Regel nicht mehr mit Epoxidharzen arbeiten und müssen häufig den Beruf wechseln. Prävention über Hautschutz und Betriebsanweisung ist daher entscheidend.
Reichen Einweg-Nitrilhandschuhe beim Verarbeiten von Epoxidharz?
In der Regel nicht für längeren Kontakt. Entscheidend ist die Durchbruchzeit des Handschuhs für das konkrete Produkt – dünne Einmalhandschuhe sind dafür meist nicht ausgelegt. Verwenden Sie Chemikalienschutzhandschuhe mit nachgewiesener Beständigkeit (BG-BAU-Handschuhliste, SDB Abschnitt 8, Herstellerfreigabe) und wechseln Sie benetzte Handschuhe sofort.
Ist ausgehärtetes Epoxidharz noch gefährlich?
Vollständig ausgehärtetes Epoxidharz ist chemisch weitgehend abreagiert und nicht mehr hautsensibilisierend wie das frische Gemisch. Vorsicht gilt aber beim Schleifen ausgehärteter Flächen (Staub) und bei unvollständig ausgehärteten Resten – im Zweifel gelten die Schutzmaßnahmen weiter.
Was gehört in den Hautschutzplan?
Drei Bausteine: Hautschutz vor der Arbeit, Hautreinigung bei Verschmutzung und vor Pausen (ohne Lösemittel!), Hautpflege nach der Arbeit. Der Plan wird als Aushang am Waschplatz angebracht und in der Unterweisung erklärt – abgestimmt auf die verwendeten Handschuhe.
Dürfen Schwangere mit Epoxidharz arbeiten?
Bei Produkten mit reproduktionstoxischen Bestandteilen (z. B. Reaktivverdünner mit H360F) bestehen Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz. Prüfen Sie die Kennzeichnung des konkreten Produkts und passen Sie die Gefährdungsbeurteilung an, sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft meldet.
Quellen
- BG BAU – Themenseite Epoxidharze (Gefahren, Handschuhliste, sensibilisierende Inhaltsstoffe): bgbau.de – Epoxidharze
- BG BAU Aktuell 3/2020 – „Gefahrstoffe Epoxidharze": bgbauaktuell.bgbau.de
- § 14 GefStoffV – Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten: gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__14.html
- TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (Ausgabe Februar 2017), BAuA: baua.de – TRGS 555
- GESTIS-Stoffdatenbank (IFA/DGUV): gestis.dguv.de
Redaktioneller Stand Juli 2026. Muster und Empfehlungen sind ein Ausgangspunkt – maßgeblich bleiben das Sicherheitsdatenblatt Ihres Produkts, die Handschuh-Freigabe und die Ergebnisse Ihrer Gefährdungsbeurteilung.