Betriebsanweisung Bohrmaschine

Die Betriebsanweisung Bohrmaschine ist die vom Arbeitgeber erstellte, verbindliche Kurzanweisung für das Arbeiten mit Bohrmaschinen aller Bauarten – von der Ständerbohrmaschine in der Metallwerkstatt über die Schlagbohrmaschine bis zum Akkuschrauber im Montagekoffer. Ihre rechtliche Basis ist § 12 Abs. 2 BetrSichV: Arbeitsmittel, deren Benutzung Gefährdungen birgt, erfordern schriftliche Anweisungen in verständlicher Form. Und ausgerechnet beim vermeintlich banalsten Elektrowerkzeug steckt darin eine Regel, die vielen Mitarbeitern erst einmal widersinnig erscheint: An der laufenden Bohrmaschine sind Schutzhandschuhe verboten.

Die Handschuh-Frage zuerst – weil sie die meisten Diskussionen auslöst

„Handschuhe schützen die Hände" – dieser Grundsatz kippt an Maschinen mit rotierenden Werkzeugen ins Gegenteil. Erfasst das drehende Bohrfutter oder der Bohrer den Handschuh, wickelt die Maschine Gewebe und Hand in Sekundenbruchteilen auf; aus einer Schürfwunde, die der bloßen Hand gedroht hätte, werden Frakturen, ausgerissene Weichteile oder Schlimmeres. Das DGUV-Regelwerk benennt dieses Risiko ausdrücklich: Die DGUV Information 209-066 „Maschinen der Zerspanung" führt das Verbot, an rotierenden Teilen mit Schutzhandschuhen zu arbeiten, als besondere Schutzmaßnahme beim Betreiben auf.

Für die Betriebsanweisung ergibt sich eine differenzierte Regel, die Sie Ihren Mitarbeitern genau so erklären sollten:

  • Während des Bohrens an Ständer- und Tischbohrmaschinen: keine Handschuhe. Ebenso keine weiten Ärmel, keine Ringe, Ketten oder Armbanduhren; lange Haare unter Mütze oder Haarnetz.
  • Beim Werkstückhandling davor und danach (scharfkantige Bleche, raue Profile) sind schnittfeste Handschuhe sinnvoll – ausziehen, bevor die Spindel läuft.
  • Bei handgeführten Maschinen (Bohrmaschine, Akkuschrauber) ist das Erfassungsrisiko geringer, weil beide Hände am Gerät sind; hier entscheidet Ihre Gefährdungsbeurteilung. Eng anliegende Handschuhe ohne lose Stulpen sind dann das Minimum – und sobald an drehende Teile gegriffen werden könnte, gilt wieder: runter damit.

Bauart bestimmt Gefährdung: ein Gerätepark, drei Risikoprofile

BauartHauptgefährdungenSchwerpunkte der Betriebsanweisung
Ständer-/TischbohrmaschineErfasstwerden durch rotierende Spindel, mitreißendes Werkstück, SpäneflugHandschuhverbot, Werkstück spannen, Schutzbrille, Drehzahl passend wählen
Handbohr-/SchlagbohrmaschineVerdrehen des Geräts beim Verklemmen, Absturz bei Leiterarbeit, Staub bei BetonZusatzhandgriff nutzen, sicherer Stand, Absaugung/FFP-Maske bei mineralischem Staub
Akkuschrauber/Akku-BohrschrauberUnerwarteter Anlauf, Durchbohren in Leitungen, Handverletzung am BitAkku raus bei Werkzeugwechsel, Leitungssuche vor Wandbohrungen, Drehmoment begrenzen

Diese Dreiteilung können Sie in einer gemeinsamen Betriebsanweisung „Bohrmaschinen" abbilden oder – bei intensiver Nutzung der Ständerbohrmaschine – ein eigenes Dokument für die stationäre Maschine aushängen.

Das Werkstück hält nicht die Hand, sondern der Schraubstock

Der zweite Klassiker unter den Bohrunfällen: Ein kleines Blech wird beim Durchbruch des Bohrers vom Werkzeug erfasst, reißt sich los und rotiert als Messer mit. Deshalb schreibt die Betriebsanweisung für stationäre Maschinen fest: Werkstücke werden im Maschinenschraubstock gespannt oder mit Spannpratzen auf dem Tisch fixiert – niemals nur von Hand gegengehalten, schon gar nicht bei kleinen oder dünnen Teilen. Dazu gehören sauberes Ankörnen (verhindert Verlaufen), das schrittweise Vorbohren großer Durchmesser und reduzierter Vorschub kurz vor dem Durchbruch, wenn der Bohrer zum Verhaken neigt.

Späne: heiß, scharf, unterschätzt

Bohrspäne aus Metall verlassen die Bohrstelle heiß und mit scharfen Kanten. Drei Regeln dazu in den Maßnahmenteil:

  • Schutzbrille ist beim Bohren Pflicht – Späneflug trifft am häufigsten die Augen, gerade beim Bohren über Kopf oder in Serien.
  • Späne nie mit der bloßen Hand wegwischen und nicht wegpusten: Handbesen, Pinsel oder Spänehaken benutzen, erst bei Spindelstillstand.
  • Lange Fließspäne (zäher Stahl, falsche Drehzahl) nicht im Betrieb abreißen – Maschine stoppen, Span mit Haken entfernen, Schnittwerte anpassen.

Bei Bohrarbeiten in Beton und Mauerwerk verlagert sich das Thema von Spänen zu mineralischem Staub: Hier gehören Absaughaube oder Bohrhammer mit integrierter Absaugung und gegebenenfalls Atemschutz in die Anweisung – ein eigenes Gefahrstoffkapitel, das in Betrieben mit viel Stemm- und Bohrarbeit eine separate Quarzstaub-Betriebsanweisung rechtfertigt.

Ein Sonderfall im Metallbau ist die Magnetbohrmaschine: Sie hält nur auf ausreichend dickem, sauberem Stahluntergrund zuverlässig – und verliert bei Stromausfall ihre Haftkraft. In die Betriebsanweisung gehören deshalb die Sicherung gegen Herabfallen (Haltekette oder -gurt, besonders bei Arbeiten an senkrechten Flächen und über Kopf) sowie das Freihalten des Bereichs unter der Bohrstelle.

Akkuschrauber: das meistbenutzte, am seltensten geregelte Gerät

Kein Werkzeug ist im Handwerk allgegenwärtiger – und kaum eines taucht seltener in Betriebsanweisungen auf. Dabei liefern moderne Akku-Bohrschrauber Drehmomente, die beim Verkanten das Handgelenk überlasten, und ihr spontaner Anlauf bei eingesetztem Akku ist die typische Ursache für Verletzungen beim Bitwechsel. In die Anweisung gehören deshalb: Akku entnehmen bei jedem Werkzeugwechsel, Drehmomentkupplung passend einstellen statt „volle Stufe für alles", beim Verschrauben über Schulterhöhe auf sicheren Stand achten, Maschinen mit beschädigtem Gehäuse oder defektem Schalter aussondern. Auch Akkupflege ist Arbeitsschutz: beschädigte oder aufgeblähte Akkus nicht weiterverwenden und nicht im Fahrzeug braten lassen – Brandgefahr.

Wie das fertige Dokument formal aussieht – Kopfzeile, Abschnitte, Unterschrift des Unternehmers, Aushang am Arbeitsplatz – zeigen der Grundlagenbeitrag Betriebsanweisung und die neutrale Betriebsanweisung-Vorlage zum Selbstausfüllen.

Drehzahl, Werkzeugzustand, Prüffristen: der technische Unterbau

Ein Teil der Bohrunfälle beginnt nicht am Werkstück, sondern bei Vorbereitung und Wartung. Drei technische Themen gehören deshalb in Betriebsanweisung und Instandhaltungsplan:

Drehzahl passend zum Durchmesser und Werkstoff wählen. Große Bohrer brauchen niedrige Drehzahlen – wer den 20er-Bohrer mit der Drehzahl des 5ers fährt, provoziert Verhaken, Werkzeugbruch und das Mitreißen des Werkstücks. An der Ständerbohrmaschine hängt die Drehzahltabelle sichtbar an der Maschine; die Riemen- bzw. Getriebestufe wird vor dem Bohren eingestellt, nicht währenddessen.

Stumpfe und beschädigte Bohrer aussondern. Ein stumpfer Bohrer verlangt mehr Andruck, erhitzt sich, verläuft und bricht leichter – abgebrochene Bohrerteile fliegen mit hoher Energie. Angeschliffene Werkzeuge nur mit fachgerechtem Schliff wieder einsetzen; Bohrer mit beschädigtem Schaft gehören in den Schrott, weil sie im Futter durchrutschen.

Regelmäßige Prüfungen organisieren. Elektrowerkzeuge und stationäre Maschinen durchlaufen wiederkehrende elektrische Prüfungen nach den Fristen Ihrer Gefährdungsbeurteilung; bewährt ist die jährliche Sammelprüfung mit Plakette. Dazu kommt die tägliche Sichtkontrolle durch den Benutzer: Gehäuse, Leitung, Stecker, Schalterfunktion, fester Sitz des Bohrfutters – und der Bohrfutterschlüssel verlässt das Futter, bevor die Maschine startet.

Unterweisung: die Handschuh-Regel muss erklärt werden, nicht nur verkündet

Regeln, die der Intuition widersprechen, werden nur befolgt, wenn ihre Begründung ankommt. Planen Sie in der jährlichen Unterweisung (§ 12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1) fünf Minuten für den Mechanismus des Erfasstwerdens ein – ein aufgewickelter Stofffetzen am Bohrfutter demonstriert mehr als jede Folie. Weitere praktische Bausteine: Werkstück im Schraubstock spannen lassen, Drehzahltabelle an der Ständerbohrmaschine erklären, Leitungssuchgerät vor der Wandbohrung vorführen. Erstunterweisung vor der ersten Benutzung, Wiederholung mindestens jährlich, alles mit Unterschrift dokumentiert.

Häufig gestellte Fragen

Sind Handschuhe an der Bohrmaschine wirklich verboten?

An stationären Maschinen mit rotierender Spindel – Ständer- und Tischbohrmaschinen – ja: Das DGUV-Regelwerk (u. a. DGUV Information 209-066 für Maschinen der Zerspanung) untersagt Schutzhandschuhe an rotierenden Teilen, weil Erfasstwerden zu schwersten Verletzungen führt. Bei handgeführten Geräten entscheidet die Gefährdungsbeurteilung; eng anliegende Handschuhe können dort zulässig sein.

Braucht auch der Akkuschrauber eine Betriebsanweisung?

Ja, denn auch er ist ein Arbeitsmittel mit Gefährdungen (Anlauf beim Bitwechsel, Verkanten, Leitungstreffer bei Wandbohrungen). In der Praxis wird er meist in einer gemeinsamen Betriebsanweisung „Bohrmaschinen und Akkuschrauber“ mitgeregelt statt in einem Einzeldokument.

Muss das Werkstück beim Bohren immer gespannt werden?

An stationären Bohrmaschinen: ja – Maschinenschraubstock oder Spannpratzen, insbesondere bei kleinen und dünnen Werkstücken, die der Bohrer beim Durchbruch mitreißen kann. Von Hand gegenhalten ist eine der häufigsten Unfallursachen an der Ständerbohrmaschine.

Welche Schutzausrüstung ist beim Bohren vorgeschrieben?

Schutzbrille gegen Späneflug ist der Standard; bei lauten Maschinen oder langen Bohrserien Gehörschutz, bei mineralischem Staub (Beton, Mauerwerk) Absaugung und je nach Exposition Atemschutz. Enganliegende Kleidung, keine Handschuhe an der laufenden stationären Maschine, kein Schmuck.

Wie oft muss zur Bohrmaschine unterwiesen werden?

Vor der ersten Benutzung und anschließend regelmäßig – bewährt ist jährlich – sowie aus besonderem Anlass, etwa nach einem Beinaheunfall oder bei neuen Geräten. Die Unterweisung stützt sich auf die Betriebsanweisung und wird mit Unterschrift der Teilnehmer dokumentiert.

Quellen

Redaktionsstand: Juli 2026. Der Beitrag dient der Orientierung im Betriebsalltag; verbindliche rechtliche Bewertungen im Einzelfall gehören in die Hände von Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder Rechtsberatung.

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