Gasflaschen im Transporter: Belüftung, Sicherung, Kennzeichnung

Meisterdok-Redaktion · Zuletzt aktualisiert am

Rechtsstand: ADR 2025 · GGVSEB i.d.F. v. 26.08.2026 · RSEB v. 19.06.2025 · GbV i.d.F. v. 19.06.2025

Sauerstoff und Acetylen für die Schweißarbeit, Propan für den Brenner: Im Handwerksbetrieb fahren Gasflaschen regelmäßig mit. Die RSEB nennt genau diesen Fall als Beispiel für die Handwerkerregelung. Die Freistellung von der Beförderung ändert aber nichts an den Anforderungen an Fahrzeug, Belüftung, Ventilschutz und Ladungssicherung.

Gasflaschen aufrecht gesichert an einer Wand in einer Werkstatt

CV36 und Kennzeichnung

Sondervorschrift CV36 in Abschnitt 7.5.11 ADR sieht vor, dass Versandstücke vorzugsweise in offenen oder belüfteten Fahrzeugen befördert werden. Ist das nicht möglich, muss der Gasaustausch zwischen Laderaum und Fahrerhaus verhindert werden, und die Ladetüren sind mit „WARNUNG — KEINE BELÜFTUNG — VORSICHTIG ÖFFNEN“ in mindestens 25 mm hohen Buchstaben zu kennzeichnen.

Belüftung im Laderaum

Die DGUV Information 210-001 „Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der Straße“ (Februar 2020) beschreibt, wann die Belüftung ausreicht: Offene Fahrzeuge bieten sie. Bei geschlossenem Aufbau müssen Fahrerkabine und Laderaum räumlich getrennt sein, und der Laderaum braucht eine wirksame Querlüftung — erfüllt etwa durch mindestens zwei diagonal angeordnete Lüftungsöffnungen mit je 100 cm² freiem Querschnitt.

Der Aufkleber genügt nicht

Verbreitet ist die Vorstellung, im geschlossenen Kastenwagen ersetze der CV-36-Aufkleber die Belüftung. Die DGUV Information 209-011 „Gasschweißen“ (Oktober 2018) stellt das ausdrücklich klar: Bei geschlossenen Serienfahrzeugen ohne ausreichende Lüftung genügt der Aufkleber nicht, weil die Zündquellen im Serienfahrzeug bestehen bleiben.

Ventilschutz

Für die Anwendung der Handwerkerregelung in Deutschland verlangt GGVSEB Anlage 2 Nr. 2.1 Buchstabe c bb) für Klasse 2 zusätzlich die Einhaltung von ADR 4.1.6.8 — also den Ventilschutz, etwa durch Schutzkappen. Flaschen fahren aufrecht und mit geschlossenem Ventil mit.

Ladungssicherung

§ 22 Abs. 1 StVO verlangt die Sicherung gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen, Herabfallen und vermeidbaren Lärm, auch bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung; die anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Nach ADR 7.5.7.1 gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn nach EN 12195-1:2010 gesichert wird. Für die betriebliche Umsetzung passen die Unterweisung Ladungssicherung und, für die mitgeführten Kraftstoffe und Lösemittel, die Betriebsanweisungen Diesel, Benzin und Lösemittel.

Kein Lagern im Fahrzeug

Nach DGUV Information 209-011 ist bei geschlossenen Serienfahrzeugen ohne ausreichende Lüftung nur der Transport zulässig, nicht die Lagerung: Einladen unmittelbar vor der Abfahrt, direkter Weg zum Einsatzort, sofortiges Ausladen. Das Fahrzeug ist kein Gaslager.

Rechtsgrundlagen

ThemaFundstelle
Belüftung, Gasaustausch, Kennzeichnung der LadetürenADR CV36 (7.5.11)
Ventilschutz bei Klasse 2 unter der HandwerkerregelungGGVSEB Anlage 2 Nr. 2.1 Buchst. c bb) mit ADR 4.1.6.8
Anforderungen an die QuerlüftungDGUV Information 210-001 (Februar 2020)
Aufkleber genügt nicht, kein Lagern im FahrzeugDGUV Information 209-011 (Oktober 2018)
Ladungssicherung§ 22 Abs. 1 StVO, ADR 7.5.7.1 mit EN 12195-1:2010
Freistellung als NebentätigkeitADR 1.1.3.1 Buchstabe c, RSEB Nr. 1-4.1

Häufige Fragen

Was verlangt CV36 des ADR?

Versandstücke sollen vorzugsweise in offenen oder belüfteten Fahrzeugen befördert werden. Ist das nicht möglich, muss der Gasaustausch zwischen Laderaum und Fahrerhaus verhindert werden, und die Ladetüren sind mit „WARNUNG — KEINE BELÜFTUNG — VORSICHTIG ÖFFNEN“ in mindestens 25 mm hohen Buchstaben zu kennzeichnen.

Wie sieht eine ausreichende Belüftung aus?

Nach DGUV Information 210-001 (Februar 2020) bieten offene Fahrzeuge ausreichende Belüftung. Bei geschlossenem Aufbau müssen Fahrerkabine und Laderaum räumlich getrennt sein, und der Laderaum braucht eine wirksame Querlüftung — erfüllt etwa durch mindestens zwei diagonal angeordnete Lüftungsöffnungen mit je 100 cm² freiem Querschnitt.

Reicht der CV-36-Aufkleber im normalen Kastenwagen?

Nein. Nach DGUV Information 209-011 (Oktober 2018) genügt der Aufkleber bei geschlossenen Serienfahrzeugen ohne ausreichende Lüftung ausdrücklich nicht, weil die Zündquellen im Serienfahrzeug bestehen bleiben.

Dürfen Flaschen über Nacht im Fahrzeug bleiben?

Nach DGUV Information 209-011 ist bei solchen Fahrzeugen nur der Transport zulässig, nicht die Lagerung: Einladen unmittelbar vor Abfahrt, direkter Weg, sofortiges Ausladen.

Ist der Ventilschutz vorgeschrieben?

Für die Handwerkerregelung in Deutschland verlangt GGVSEB Anlage 2 Nr. 2.1 Buchstabe c bb) für Klasse 2 zusätzlich ADR 4.1.6.8, also den Ventilschutz, etwa durch Schutzkappen.

Verlangt § 22 StVO die VDI 2700?

Nein. § 22 Abs. 1 StVO verlangt die Sicherung der Ladung und verweist auf die anerkannten Regeln der Technik. Die VDI 2700 wird von Rechtsprechung und Praxis als solche herangezogen, steht aber weder in der StVO noch in GGVSEB oder RSEB. Nach ADR 7.5.7.1 gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn nach EN 12195-1:2010 gesichert wird.

Quellen

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