Gefährdungsbeurteilung Schreinerei: Bereich für Bereich zur fertigen Dokumentation

Wer die Gefährdungsbeurteilung für eine Schreinerei erstellt, arbeitet am besten nicht entlang von Paragraphen, sondern entlang der Räume: Maschinenraum, Bankraum, Oberfläche, Lager und die Montage beim Kunden. Genau so gliedert auch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ihren Musterbetrieb Schreinerei/Tischlerei, und die Branchenregel DGUV Regel 109-606 behandelt Arbeitsplätze und Tätigkeiten des Tischler- und Schreinerhandwerks in derselben Logik. Diese Seite führt durch die fünf Arbeitsbereiche und nennt zu jedem die passende Arbeitshilfe.

Gefährdungsbeurteilung Schreinerei: Muster & Vorlage

Die Bereichslogik hat einen praktischen Grund: In kaum einem anderen Handwerk liegen so unterschiedliche Gefährdungsschwerpunkte so dicht beieinander. Im Maschinenraum dominieren mechanische Gefährdungen und Lärm, im Lackierraum Brand- und Explosionsgefahren, im Lager das Umkippen von Plattenstapeln, auf der Baustelle Absturz und ungeprüfte Elektrik. Eine Beurteilung, die alles in eine Liste presst, übersieht zwangsläufig Bereiche – eine bereichsweise Beurteilung lässt sich dagegen Schritt für Schritt abarbeiten und später gezielt aktualisieren.

Relevant ist das Thema für viele Betriebe: Nach der Handwerkszählung des Statistischen Bundesamts von 2017 zählte das Tischler- und Schreinerhandwerk rund 30.000 Unternehmen mit über 200.000 tätigen Personen. Die gesetzliche Grundlage der Beurteilungspflicht (§ 5 ArbSchG) haben wir auf der Schwesterseite zur Gefährdungsbeurteilung Tischler ausführlich dargestellt; hier geht es um die praktische Umsetzung je Arbeitsbereich.

Die BGHM-Arbeitshilfen: der Musterbetrieb Schreinerei/Tischlerei

Die wichtigste kostenlose Quelle für Schreinereien ist der Musterbetrieb Schreinerei/Tischlerei der BGHM. Er stellt eine Bereichsübersicht und rund 75 einzelne Word-Arbeitsblätter bereit, jeweils eines pro Arbeitsplatz oder Tätigkeit – von der Tisch-Formatkreissäge über die Abrichthobelmaschine und das CNC-Bearbeitungszentrum bis zu Querschnittsthemen wie Heben und Tragen von Lasten, Umgang mit Gefahrstoffen oder Holzstäuben. Alle Blätter lassen sich einzeln oder gesammelt als ZIP-Archiv herunterladen und im Betrieb weiterbearbeiten.

Als zweite Säule dient die DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ (Stand April 2019). Sie beschreibt in Kapitel 3 für jeden Arbeitsplatz die typischen Gefährdungen samt Maßnahmen: fünfzehn stationäre Holzbearbeitungsmaschinen, Maschinen für Oberflächen und Furnier, Handmaschinen, die Betriebsstätte mit Lager, Transport und Lackierräumen sowie ein eigenes Baustellenkapitel. Wer bei einem Bereich unsicher ist, findet dort die fachliche Begründung für jede Maßnahme.

Für einzelne Themen ergänzen DGUV-Informationen die Branchenregel, etwa die DGUV Information 208-020 „Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen“, die DGUV Information 209-046 zu Lackierräumen und -einrichtungen und die DGUV Information 209-042 „Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung“. Diese Titel gehören in das Quellenverzeichnis jeder Schreinerei-Gefährdungsbeurteilung – sie sind zugleich der Maßstab, an dem Aufsichtspersonen die Dokumentation messen.

Maschinenraum: Aufstellung, Lärm und das CNC-Bearbeitungszentrum

Die Gefährdungen der einzelnen Standardmaschinen samt Schutzmaßnahmen haben wir auf der Tischler-Seite in einer eigenen Tabelle aufgeschlüsselt. Für die Beurteilung des Maschinenraums als Bereich kommen drei Punkte hinzu, die dort leicht untergehen. Erstens die Aufstellung: Die DGUV Regel 109-606 verlangt standsichere Maschinen, ausreichenden Bewegungsraum auch für große Werkstücke, rutschsichere Standflächen und gekennzeichnete Gefahrbereiche überall dort, wo mit herausgeschleuderten Splittern oder Abschnittresten zu rechnen ist.

Zweitens der Lärm: Holzbearbeitungsmaschinen gelten nach der Branchenregel als erfahrungsgemäß sehr lärmintensiv, und die Herstellerangaben beruhen auf normierten Einzelmessungen – laufen mehrere Maschinen gleichzeitig, liegt der tatsächliche Pegel oft deutlich darüber. Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) oder einem Spitzenwert von 135 dB(C) muss der Betrieb Gehörschutz bereitstellen und arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten, ab 85 dB(A) beziehungsweise 137 dB(C) bestehen Tragepflicht und Vorsorgepflicht. Lärmgefährdete Bereiche sind zu ermitteln, in einem Lärmkataster zu dokumentieren und zu kennzeichnen.

Drittens das CNC-Bearbeitungszentrum, das in vielen modernen Schreinereien den Zuschnitt prägt und in der Beurteilung häufig fehlt. Weil die Maschine selbsttätig verfährt, besteht ein sehr hohes Verletzungsrisiko durch Schneiden am Werkzeug und Quetschen an den verfahrenden Aggregaten, sobald Personen während des Betriebs in den Arbeitsbereich gelangen können. Die Branchenregel fordert deshalb eine Zugangssicherung – etwa Umzäunung mit verriegelter Tür, Trittmatten oder Lichtvorhänge – und untersagt es, bei Wechselbeschickung während des Betriebs auf den Maschinentisch zu steigen. Das passende BGHM-Arbeitsblatt heißt „CNC-Oberfräsmaschine / CNC-Bearbeitungszentrum“.

Oberfläche und Lackierraum: Brand- und Explosionsschutz nach Mengenstaffel

Der Lackierbereich ist der Teil der Schreinerei mit den strengsten baulichen Anforderungen. Lackierräume müssen von angrenzenden Räumen mindestens feuerbeständig abgetrennt sein, denn holzbe- und -verarbeitende Betriebe gelten generell als feuergefährdete Betriebsstätten. Wo beim Mischen, Auftragen oder Trocknen eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, ist der Bereich in Zonen einzuteilen und ein Explosionsschutzdokument zu erstellen – mit geerdeten leitfähigen Gegenständen, elektrostatisch ableitfähigen Fußböden und explosionsgeschützten Geräten. Abdunst- und Trockenbereiche sind dabei in der Regel mindestens der Zone 2 zuzuordnen.

Für Spritzlackierarbeiten von Hand gilt nach der DGUV Regel 109-606 eine Mengenstaffel, die vielen Betrieben nicht bekannt ist: Bei mehr als 200 Litern Verarbeitungsmenge pro Jahr sind Spritzarbeiten nur an Spritzständen, in Spritzkabinen oder in Lackierräumen mit wirksamer technischer Lüftung zulässig. Zwischen 100 und 200 Litern genügt mindestens eine Spritzwand, und nur bei höchstens 100 Litern pro Jahr und wirksamer natürlicher Lüftung darf ausnahmsweise auf technische Lüftung verzichtet werden. Diese Jahresmenge gehört deshalb als Kennzahl in die Gefährdungsbeurteilung des Oberflächenbereichs.

Zwei Punkte werden im Alltag regelmäßig unterschätzt. Bei Lackierarbeiten muss grundsätzlich geeigneter Atemschutz getragen werden – ausdrücklich auch bei der Verarbeitung von Wasserlacken. Und Beschichtungsstoffe mit austrocknenden Ölen können sich durch die Reaktion mit Luft selbst entzünden; getränkte Lappen und Lackabfälle gehören daher in spezielle Behälter, und im Arbeitsbereich darf höchstens der Bedarf für eine Schicht gelagert werden. Die Arbeitsblätter „Grundieren/Füllern/Lackieren“, „Beizen/Ölen“ und „Lack- und Lösemittellager“ aus dem BGHM-Musterbetrieb decken diese Punkte einzeln ab.

Lager und Holzlager: umfallende Platten, Lagerbühnen, schwere Lasten

Im Lager entstehen Gefährdungen vor allem durch herabfallende und umfallende Teile, Quetschstellen, scharfe Kanten und Abstürze von Leitern und Lagerbühnen. Die DGUV Regel 109-606 macht für die Plattenlagerung konkrete Vorgaben: Platten dürfen nie ungesichert angelehnt werden, und das sogenannte Blättern – das Abstützen ganzer Plattenpakete von Hand beim Durchsuchen – ist unzulässig. Vertikale Lagerung in seitlich offenen Gestellen ist nur zulässig, wenn jedes Gestell Platten gleicher Sorte enthält, die Platten mit etwa 10 Grad Neigung in einem standsicheren Gestell stehen und einzeln von vorne entnommen werden; Fächer dürfen höchstens 0,5 Meter breit sein.

Die horizontale Lagerung ist ausdrücklich die sicherere Variante und sollte bevorzugt werden. Dabei gilt: gleich hohe Stapelhölzer von mindestens 80 mal 80 Millimetern, im Stapel übereinander ausgerichtet, und eine Gesamtstapelhöhe von höchstens dem Fünffachen der Stapelbreite. Für Schnittholzstapel nennt die Branchenregel das Dreifache der Stapelbreite im Freien und das Vierfache in Räumen bei höchstens 2 Grad Neigung. Lagerbühnen brauchen einen festen Zugang, allseitige Absturzsicherungen und eine geprüfte Tragfähigkeit; Regale erfordern eingehaltene Fach- und Feldlasten, Anfahrschutz an den Eckpfosten und bei Doppelregalen eine Durchschiebesicherung.

Zum Lagerbereich gehört schließlich die Lastenhandhabung: Großformatige Platten belasten den Rücken erheblich, weshalb die Beurteilung nach der Lastenhandhabungsverordnung Gewichte, Häufigkeit, Trageentfernungen und Zwangshaltungen erfassen muss. Als Entlastung nennt die Branchenregel unter anderem Tragezangen und Tragegurte, Plattenroller und höhenverstellbare Scherenhubwagen – entscheidend ist, dass die vorhandenen Hilfsmittel auch konsequent benutzt werden. Vertiefend hilft die DGUV Information 208-020 „Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen“.

Montage beim Kunden: Baustelle heißt erhöhtes Unfallrisiko

Baustellentätigkeiten bergen gegenüber der Arbeit in der Werkstatt ein erhöhtes Unfallrisiko – das stellt die DGUV Regel 109-606 in ihrem Baustellenkapitel ausdrücklich fest. Als typische Unfallursachen bei Schreinerei- und Tischlereiarbeiten auf Baustellen nennt sie unpräzise Aufgabenstellung, unklare Verantwortlichkeiten, Mängel an Arbeitsmitteln wie defekten Kabeln oder kaputten Leitern, fehlende Absturzsicherungen, ungeprüfte Elektrogeräte und ungenügende Beleuchtung in den Wintermonaten. Für Montagearbeiten muss grundsätzlich eine schriftliche Montageanweisung mit allen sicherheitstechnischen Anweisungen an der Baustelle vorliegen.

Organisatorisch beginnt der Arbeitsschutz vor der Auftragsannahme: Es muss geklärt sein, wer Gerüste, Absturzsicherungen, sichere Zugänge und die Spannungsversorgung über Baustromverteiler mit FI-Schutzschalter bereitstellt. Arbeiten mehrere Gewerke gleichzeitig, ist die Abstimmung mit den anderen Unternehmen Pflicht, um gegenseitige Gefährdungen auszuschließen. Elektrische Handmaschinen, die auf Baustellen eingesetzt werden, müssen regelmäßig geprüft werden; die DGUV Information 203-049 beschreibt die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.

Ein Sonderfall, der in Schreinerei-Beurteilungen oft fehlt: Montagen im Altbau. Bei Arbeiten an asbesthaltigen Materialien – etwa alten Heizkörperverkleidungen – gelten die zusätzlichen Anforderungen der TRGS 519, bei der Sanierung von Fenstern mit bleihaltigen Anstrichen die der TRGS 505. Wer solche Aufträge annimmt, muss diese Tätigkeiten als eigene Positionen in der Gefährdungsbeurteilung führen. Rechtlicher Rahmen für alle Baustellenarbeiten sind daneben die DGUV Vorschriften 38 und 39 „Bauarbeiten“ sowie die Baustellenverordnung.

Arbeitsbereiche einer Schreinerei und typische Gefährdungen im Überblick

ArbeitsbereichTypische GefährdungenZentrale SchutzmaßnahmenPassende Arbeitshilfe (Quelle)
MaschinenraumMechanische Gefährdungen an stationären Maschinen, Lärm, HolzstaubSichere Maschinenausrüstung, Lärmkataster und Gehörschutz, wirksame AbsaugungBGHM-Arbeitsblätter je Maschine (z. B. Tisch-Formatkreissäge), DGUV Regel 109-606 Kap. 3.1
BankraumSchnittverletzungen an Handmaschinen und Handwerkzeugen, Eintreibgeräte, Stolpern über Kabel und SchläucheGeprüfte Handmaschinen, Auslösesicherung an Eintreibgeräten, freigehaltene VerkehrswegeBGHM-Arbeitsblätter „Handmaschinen“ und „Eintreibgerät (Druckluftnagler)“, DGUV Regel 109-606 Kap. 3.3
Oberfläche / LackierraumBrand und Explosion, Dämpfe und Aerosole, Hautkontakt, Selbstentzündung ölgetränkter LappenFeuerbeständige Abtrennung, Zoneneinteilung mit Explosionsschutzdokument, technische Lüftung, Atemschutz auch bei WasserlackenBGHM-Arbeitsblatt „Grundieren/Füllern/Lackieren“, DGUV Information 209-046
Lager / HolzlagerUmfallende Platten und Stapel, Absturz von Lagerbühnen, körperliche ÜberlastungGesicherte Platten- und Schnittholzlagerung, Absturzsicherung an Bühnen, TragehilfenBGHM-Arbeitsblatt „Lager von Schnittholz und Platten“, DGUV Information 208-020
Montage beim KundenAbsturz, ungeprüfte Elektrik, unkoordinierte Gewerke, Altlasten wie Asbest oder BleianstricheSchriftliche Montageanweisung, geprüfte Betriebsmittel, Abstimmung der Gewerke, TRGS 519/505 beachtenDGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“, DGUV Regel 109-606 Kap. 3.5

Häufige Fragen

Schreinerei oder Tischlerei – gibt es einen Unterschied in der Gefährdungsbeurteilung?

Nein. Schreiner und Tischler üben dasselbe Handwerk mit derselben Ausbildung nach der Handwerksordnung aus; der Unterschied ist rein regional. In Süddeutschland, Österreich und der Schweiz spricht man von der Schreinerei, in Nord-, Ost- und Mitteldeutschland von der Tischlerei. Auch die Institutionen tragen beide Namen: Der Bundesverband heißt Tischler Schreiner Deutschland, die Branchenregel der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“. Für die Gefährdungsbeurteilung gelten daher exakt dieselben Anforderungen – unsere Schwesterseite zur Gefährdungsbeurteilung Tischler behandelt die Rechtsgrundlagen und die einzelnen Maschinen im Detail, diese Seite die Gliederung nach Arbeitsbereichen.

Reichen die kostenlosen BGHM-Arbeitsblätter als Gefährdungsbeurteilung aus?

Die Arbeitsblätter des BGHM-Musterbetriebs Schreinerei/Tischlerei sind eine ausgezeichnete fachliche Grundlage, aber sie beschreiben einen Musterbetrieb – nicht Ihren. Eine Gefährdungsbeurteilung muss die tatsächlichen Arbeitsbedingungen im eigenen Betrieb abbilden: welche Maschinen vorhanden sind, wer daran arbeitet, welche Beschichtungsstoffe in welchen Mengen verarbeitet werden und wie die Montage organisiert ist. In der Praxis heißt das: die passenden Blätter auswählen, Nichtzutreffendes streichen, betriebsspezifische Gefährdungen ergänzen und Verantwortliche sowie Termine für die Maßnahmen festlegen. Erst mit diesem Anpassungsschritt und der Dokumentation der Ergebnisse wird aus der Vorlage eine eigene Beurteilung.

Welche Lärmwerte gelten im Maschinenraum einer Schreinerei?

Die DGUV Regel 109-606 nennt zwei Auslöseschwellen. Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) oder einem Spitzenwert von 135 dB(C) muss der Betrieb Gehörschutz zur Verfügung stellen und arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Ab 85 dB(A) beziehungsweise 137 dB(C) besteht Gehörschutztragepflicht, und die Vorsorge wird zur Pflicht. Wichtig für die Beurteilung: Herstellerangaben beruhen auf normierten Messungen einzelner Maschinen; laufen in der Werkstatt mehrere Maschinen gleichzeitig, kann der tatsächliche Pegel erheblich höher liegen. Lärmgefährdete Bereiche sind deshalb zu ermitteln, in einem Lärmkataster zu dokumentieren und zu kennzeichnen.

Ab welcher Lackmenge brauche ich einen Spritzstand oder Lackierraum?

Für Spritzlackierarbeiten von Hand mit branchenüblichen Lacksystemen gilt nach der DGUV Regel 109-606 eine Staffel nach der jährlichen Verarbeitungsmenge: Bei mehr als 200 Litern pro Jahr sind Spritzarbeiten nur an Spritzständen, in Spritzkabinen oder in Lackierräumen mit wirksamer technischer Lüftung zulässig. Zwischen 100 und 200 Litern ist mindestens eine Spritzwand erforderlich. Nur bei höchstens 100 Litern pro Jahr und wirksamer natürlicher Lüftung kann ausnahmsweise auf eine technische Lüftung verzichtet werden. Die Jahresverbrauchsmenge an Beschichtungsstoffen sollte deshalb in der Gefährdungsbeurteilung des Oberflächenbereichs ausdrücklich festgehalten werden.

Was gilt bei Montagen im Altbau mit Asbest oder bleihaltigen Anstrichen?

Für zwei Altlasten sieht das Regelwerk besondere Anforderungen vor, die Schreinereien bei Montage- und Sanierungsaufträgen betreffen können. Bei Arbeiten an asbesthaltigen Materialien – die Branchenregel nennt als Beispiele Abbruch- und Sanierungsarbeiten an Dächern und Heizkörperverkleidungen – gilt die TRGS 519 mit zusätzlichen Vorschriften und gegebenenfalls Nachweispflichten. Bei der Sanierung von Fenstern mit bleihaltigen Anstrichen ist die TRGS 505 zu beachten. Solche Tätigkeiten gehören als eigene Positionen in die Gefährdungsbeurteilung; wer sie regelmäßig ausführt, sollte die Anforderungen vor Auftragsannahme prüfen, da sie Qualifikation und Ausstattung des Betriebs betreffen.

Redaktionsstand: August 2026

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